Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1837. (3)

  
Vies Stück vom Jahre 1837. 
  
  
/ 30.) Bekanntmachung, 
die Landeslotterie betreffend; 
vom Sten August 1837. 
D., in Gemäsheit einer unter Sr. Königlichen Masestär Allerhöchster Genehmigung mit 
der Stadt teipzig getroffenen Uebereinkunft, die zeither bestandene Theilnahme ernannter 
Stadt an der hiesigen tandeslotterie mit Beendigung der in der Ziehung begriffenen 
1 2ten Corterie aufhört; so wird Solches, so wie, daß hiernach die für künftige Spiele 
der Landeslotkerie auszugebenden toose dermalen nachstehende Unterschrift: 
„Die Direction der Königl. Sächs. Landeslotterie 
r. TLoeben.“ 
führen werden, hierdurch bekannt gemacht. 
Dresden, am Sten August 1837. 
Finanz -Ministerium. 
von Zeschau. 
Haymann. 
1337. 12
	        
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