Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1837. (3)

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St#and oder Gewerhe, Angabe des Nahrungszweigs und anderer persönlichen Verhältnisse. 
  
Unker den nebenverzeichneten Einwohnern befinden sich 
7 Bauergutsbesitzer, 
5 Besitzer von Gärtnernahrungen, 
Besitzer von Häuslernahrungen, 
Häusler und Kramer, 
Gärtner und Bälker, 
Schänkwirth und Fleischer, 
Schneidermeistker. 
Schuhmachermeister, 
Wagnermeister, 
Schmiedemeister, 
Fiegelstreicher, 
Winzer, 
Tagelöhner, 
Näherin, 
ueos 
kung. 
Epalte eröffnet. 
en und nicht beisammen. wohnen, sind, ihrem Geschlechte nach in der Rubrik: „Eheleute“ mit rother Dinte be— 
15“
	        
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