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telst im Verwaltungswege darüber weitere Erörterung Start sinden, ob und wo die An-
wendung der in dieser Beziehung bereits bestehenden gesetzlichen Vorschriften an erheb-
lichen Mängeln leide, und wird, wo und soweic es nöthig, die Befolgung der letzrern
und die Beranftaltung sonst noch geeigneter Vorkehrungen den Polizeibehörden als ein
wicheiger Gegenstand der von ihnen zu führenden Localaufsiche von Neuem eingeschärft
und aufgegeben werden.
Wegen
21) des beankcragten gänzlichen Wegfalls der in der Oberlausitz dermalen noch
üblichen Proclamations= und Copularionsscheine ist bereits unkerm 29sten vorigen Mo-
nats das Erforderliche an die Kreisdirection zu Budissin verfüge worven.
22) Ueber die Beschwerde der katholischen Mieglieder der Gemeinden zu Sollsch-
witz und Zischkowitz, wegen deren Zuziehung zu dem Parochialverbande von Göda, wer-
den Wir die geeigneken Erörterungen anstellen, auch
23) zu den von den getreuen Ständen beantragten Unterhandlungen mie den
Sciftern Meissen und Wurzen wegen Verwendung der Einkünfte derselben auf eine
stifeungsmäsige Arc, jedoch mit Sicherftellung des Bestehens der Stifter und des le-
benslänglichen Genusses für die dermaligen Präbendaten und mit Rücksicht auf die
nachweislichen Rechte der Expecktancen, Einleitung ereffen lassen.
Was die, sonst noch von der Ständeversammlung beschlossenen Anträge anlangt:;
so behalten Wir Uns vor, solche in weitere Erwägung zu nehmen und, nach Befinden,
das Erforderliche darauf zu verfügen.
Wir verbleiben Unsern getreuen Ständen in Huld und Gnade jederzeit wohlbei-
gethan und haben, zu Urkund alles dessen, gegenwärtigen, in die Gesetzsammlung auf-
zunehmenden Landtagsabschied eigenhändig unterschrieben und mie Unserm Koöniglichen
Siegel bedrucken lassen.
Gegeben zu Dresden, am 347en December 1837.
Friedrich August.
Bernhard von Lindenau.
Johann Adolph von Zezschwitz.
Hans Georg von Carlowitz.
Julius Traugott von Könneritz.
Heinrich Anton von Zeschau.
Eduard Gottlob Nostitz und Jänckendorf.