Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1837. (3)

(XVI) 
  
K. 
Kammer= und Generalaccisscheine, dem Koͤnigreiche Sachsen zur Ver— 
tretung verbliebene, bis jetzt zur Verzinsung nicht angemeldete un— 
verwandelte, — Bekanntmachung uͤber deren Kuͤndigung 
  
Hierzu ein Verzeichniß über dieselben, unter . 
Katholische Glaubensgenossen — Fortschaffung und Beerdigung der 
Leichen derselben, s. Leichen katholischer Glaubensgenossen. 
Kinder — Bestimmungen über Beendigung des Schulbesuchs derselben 
Kroncnthaler, Brabanter, s. Brabanter Kronenthaler. 
Kündigung der Kammer= und Generalaccisscheine, s. Staatsschuldencasse. 
L. 
Landesgefängniß zu Hubertusburg — dessen Errichtung, s. Gefangenc. 
Landes-Immobiliar-Brandversicherungsanstalt, s. Brandversiche- 
rungsanstalt. 
Landeslotterie — die Unterschrift der für kunftige Spiele derselben auszuge- 
benden Loose berr. . . 
— daran nimmt kuͤnftig die Stadi Leipzig nicht mehr Theil. . 
Landrentenbank — Beginn der Amortisation dabei, und Wegfall einiger, 
wegen Ueberweisung von Abloͤsungsrenten an dieselbe, und wegen 
Annahme von Aoschlagẽzahlungen, zeither stattgefundenen Beschraͤn— 
kungen . . ...... 
Verwendung der Ueberschuͤse dabei . . 
Uebernahme der desfallsigen Regiekosten und Ausfa le an Renten 
Seiten der Staatscasse . 
Einloͤsung der Rentenbriefe durch Ausloosung .... 
Verwendung anderer, als der & 1 gedachten Mittel 
Vernichtung der eingelöseten Rentenbriefe durch Verbrennung 
Anufang der Ausloofsung der Rentenbriefe und Auszahlung der Capi- 
talien — Verjährung bei nicht erhobenen Capitalbeträgen und 
Zinsen . 
Zeitraum, innerhalb welchem eine an dieselbe überwiesene Neme ge— 
tilgt werden soll — Anfang desselben. 
— Wegfall der, in § 8 des Gesetzes über die Errichtung derselben 
enthaltenen, beschränkenden Bestimmung, binsichtlich der Tilgung 
des Rentencapitals . 
Termine, an welchen das Rentencapital durch Zahlungen vermindert 
oder getilgt wird — Scala der Abloôsungssätze, nach welchen eine 
dahin uberwiesene Rente von dem Verpslichteten abgelößt werden 
kann, unter —S 
— Annahme von Copitalabschlagszahlungen — Bchoͤrden dafuͤr — 
Termine dabei — desfallsige Anmerkung in den Kaufbuͤchern und 
Rentencatastern 
— Wegfall der, in § 6 des oberwaͤhnten Gesetzes emthaltenen, Ve, 
schränkung wegen Nichtannahme zu kleiner Renten 
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Tag. 
22 März 
2 
1836 
15 Dedce. 
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Seite. 
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16u. 19fg. 
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Paragr. 
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