Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1837. (3)

(IXIX ) 
  
Mehrgewicht, welches sich bei der Nachverwiegung des Braumalzschrotes 
ergiebt, . Braumalzschrot. 
Melsingwerke — deren Beussichtigung gehört kunftig zur Competenz des 
Ministerii des Innern . 
Meßverkehr — dessen Erleichterung in Bezichung zu Hannover, Oldenburg 
und Braunschweig, s. Verträge. 
Militärleistungen — Verfahren bei Liquidirung und Vergütung derselben, 
s. Ordonnanz. 
Militärpersonen, s. Ordonnanz. 
Ministerial-Departements — erläuternde Bestimmungen zu der Verord- 
nung vom 7ten November 1831, die Einrichtung derselben und 
die darauf Bezug habenden provisorischen Vorkehrungen betr. 
und zwar: 
zu *# 4, B, 2, das Berg= und Huüttenwesen, ingl. die Aufsicht 
über den Betrieb der Eisen-, Drath= und Mes- 
singwerke und die dahin eischlagenden Fabrika- 
tionszweige 
Ministerium des Cultus und öffentlichen unterrichts — dessen Ressortocr 
hältnisse zu den in Erangelicis beauftragten Staatsministern betr. 
Hierzu das Negulatio darüber sub O 
Ministerium des Innern — führt. künftig die Oberaufsicht über die Drath= 
und Messingwerke, sowie über alle Formgebung und weitere fabrik- 
mäsige Verarbeitung des Roh= und Frischeisens und über den Frisch- 
proceß, soweit er sich lediglich mit erkauftem Roheisen beschäftigt 
Mitglieder der Landrentenbankverwaltung, s. Landrentenbankverwaltung. 
Münze = Scheide-— s. Scheidemünze. 
N. 
Nachstener, (. Abzugerecht. « 
Neubaue — auf ungangbaren Halden, s. Berg= und Schlackenhalden. 
Niederlande, Koönigreich, — die über gegenseitige Aufhebung des Abzugs- 
rechts zwischen den Königl. Regierungen von Sachsen und densel- 
ben getroffene Uebereinkunft bbebrtrtrrrr. 
hierbei ist Seite 107, statt der Worte: „die Auswechselung der Ra- 
tifcationen“ zu lesen: „die Auswechselung der Declarationen“ 
— 
O. 
Oberlausit, Markgrafthum, — die bei Dismembrationen und neuen Anbauen 
daselbst zu bedingenden Rauchsteuerbeiträge brr. 
daselbst soll von neuen Anbauern, oder Erwerbern diemem= 
brirter Parcellen, kein höherer Rauchsteuerbeitrag bedingt werden, 
als die Guteherrschaft 2c. selbst, von dem Gute, wovon jene Parcellen 
abgetrennt sind, zur Steuercasse abzuführen at 
—4 
  
1836 
31 Dec. 
31 Dec. 
r- 2 
1837 
12 Nov. 
-22 
1836 
81 Dec. 
1837 
15 Nov. 
1836 
16 Dec. 
3 * 
Seile. 
1 fg. 
1fg. 
# 
S 
103 
104—106 
*r!*•• 
107—109 
228 
M 
  
  
Poragr.