Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1837. (3)

(XK ) 
  
Oberlausis, Markgrafthum, — die daselbst im Jahre 1837 aufzubringenden 
Staatsabgaben betrt. . 
Hierzu eine Repartition derselben auf einzelne Monate, unter O 
— — Entrichtung der Steuern und Abgaben daselbst in den 
Jahren 1837 — 1839, s. Steuern und Abgaben. 
— die im dasigen Landkreise den Straf= und Versorgan- 
stalten gesehlich zustehenden Geldstrafen, Strafgelderantheile und 
Confiscationsbeträge sind künftig an die daselbst bestehende Criminal- 
casse abzuliefern 
Oesterreichische Orandversicher ungegeelischaf= zu Triest, . Triest. 
erste K. K., zu Wien, s. Wien. 
a#ldenburg, Großherzogchum, — die von selbigem mit den simmtlichen Joll- 
vereinsstaaten in Betreff der gegenseitigen Verkehrsrerhältnise ab- 
geschlossenen Vertraͤge betr. . 
Ordonnanz — Gesetz uͤber Revision und Abaͤnderung des an Theils der 
unterm 19ten Juli 1828 erlassenen 
Hierzu die Schemata unter I, II, III, und 
ein Inhaltsrerzeich niß über vbiges Geses 
specielle Vorschriften über Ausführung desselben und zu Regulirung 
des Verfahrens bei Liquidirung und Vergütung der Militarleistungen, 
und zwar insbesondere: 
I. Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes in Bezug auf 
Leistungen für das Militäür 
Ermittelung der Entschädigungen in Fällen, wo Feld= 
grundstucke zu den Uebungen des Militärs abgetreten 
werden 
Verfahren bei Einlegung der Unteroffiziere und Gemeinen 
in die Quartiere .. 
Ermittelung des Flächenraume für Erereirplätze .. 
Einlegung des Militaͤrs auf Maͤrschen, mittelst Ausferti— 
gung von Ouartierbilllls 
Verpflegung der Ofkziersdieeen 
Einlegung des Militärs bei Cantonnements, mittelst Aus— 
fertigung von Quartierbillets . . 
Leistung von Vorspannung — Transport der Militär= 
effecten . . 
Stellung von Boten zu Einholung der Truppen 
Erlasse in Ansehung der Leistungen der Communen für 
das Militir 
Vergutungen, welche für die Militärleistungen gewährt 
werden 
II. Besondere Bestimmungen über das Verfahren bei Liquidi— 
rung und Vergütung der Militärleistungen 
bei Lieferunen 
= Standeinquartierung 
Marscheinquartierung 
. Cantonnements 
= Commandos 
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Tag. 
1837 
29 März 
2 * 
26 Juni 
23 Dec. 
7 Dec. 
2 - 
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32 1 
2 2 
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8 - 
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14 3 
- 2 
2 
  
Seite. 
53 fg. 
54fg. 
69fg. 
191—227 
142 fg. 
167—169 
170 
171fg. 
M 
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173 
#G 
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Parcgr. 
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