Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1837. (3)

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Marktverkehr förderliche Anordnungen, über Modiskcationen der von gewissen Erzeugnissen 
des einen Vereins bei deren unmictelbaren Einfuhr in das Gebiet des andern Dereins zu 
entrichtenden Abgaben, ingleichen der auf gewissen Serassen zu erhebenden Durchgangsab- 
gaben, nicht minder über andere, den gegenseitigen Berkehr betreffende Gegenstände, mie- 
telst derjenigen besondern Uebereinkunfé geeinigt, welche dem gegenwärtigen Vertrage unter 
Beilage E. Lit. K beigefügge ist. 
Artikel 4. Da es in Rücksicht auf die unmittelbare Angrenzung des bieher aus 
dem Steuerverbande Hannovers, Oldenburgs und Braunschweigs ausgeschlossen gebliebe- 
nen Hannöverschen Oberamts Minden an das Gebiet des Zoll= und Handelsvereins im bei- 
derseitigen Interesse liegt, daß die Bestimmungen des gegenwärtigen Verrrages auch auf 
diesen Landestheil in Anwendung kommen; so wird gleichzeitig mit der Ausführung des 
Vertrages die Stadt und das Oberamt Minden mit Einschluß des Dorfes Oberode, dem 
gedachten Steuerverbande einverleibe werden. 
Artikel 5. Die Dauer des gegenwärtigen Vertrages und der demselben unter A 
bis E angeschlossenen Uebereinkünfte, welche sämmtlich mit dem 1ten Jannar 1838 zur 
Ausführung gebracht werden sollen, wird vorläufig bis zum 31sten December 1841 fest- 
gesetzt, und soll, wenn nicht spätestens ein Jahr vor dem Ablaufe dieses Zeitraums von der 
einen oder der andern Seite eine Aufkündigung erfolgen sollte, als noch auf 6 Jahre, und 
sofort von 6 zu 6 Jahren, als verlängert angesehen werden. 
Artikel 6. Gegenwärtiger Vertrag soll alsbald sämmtlichen betheiligten Regierun- 
gen zur Ratification vorgeleg", und sollen die Ratificationsurkunden desselben mie möglich- 
ster Beschleunigung, spätestens aber bis zum ersten December dieses Jahres, zu Hannover 
ausgewechselt werden. 
Urkundlich ist vorstehender Vertrag von den Bevollmächtigren unterzeichnet und besie- 
gele worden. 
So geschehen Hannover am ersten November Eintausend achthundert sieben und dreisig. 
Carl Wilhelm Ernst, Freiherr S Georg Friedrich, Freiherr von 
von Canitz und Dallwitz. Falcke. 
Eduard Wilhelm Engelmann. 659 Ernst Friedrich Georg Huͤpeden. 
(Schayn Friedrich August Jansen. 
August Philipp Christian Theo- 
dor von Amsberg.
	        
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