Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1837. (3)

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b.) zu Stellvertretern: 
"% den 
Geheimen Rath von Zedewitz, 
Kammerherrn Freiherrn von Beust;, aus der erften, 
D. Crufius, 1 
9 esse 
Consül Hesse, aus der zweiten Kammer, 
Stadtrath Schäffer, ! 
erwähle, vorbenannte Mitglieder auch, durch Wahl aus ihrer Mitcte, den Burgermeister 
Hübler zum Vorstand, und den wirklichen Geheimen Rach von Minkwitz zum Seell- 
vertreker des letztern ernannt haben, ingleichen, dat in den Personen des bei der Staats— 
schuldencasse angestellten Buchhalkers 
Friedrich August Vermann, 
und dessen Assistenten, des Buchhalters 
Carl Friedrich Bähr, 
eine Aenderung nichk eingetreten ist. . 
Dresden, am 23. März 1837. 
Finanz-Ministerium. 
von Zeschau. 
Wilcben. 
  
Bekanntmachung, 
die Tilgung und Verzinsung dek 3procentigen Steuerschulden der Anleihe 
des Jahres 1830, und des in die letztere mit aufzunehmenden Rück- 
stands der Anleihe vom Jahre 1807 betreffend. 
Nachdem durch die Vereinigung der Oberlausitzer Provincialschulden mit der allgemei— 
nen Staatsschuld und durch den Uebertritt der erblaͤndischen aäͤltern Steuerschuld in die 
neue staͤndische Anleihe der Feststellung eines einfachern Schuldentilgungsplans der Weg 
—
	        
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