Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1841. (7)

Geseczund Verordnungsblakt 
für das Königreich Sachsen, 
Gt#es. Stück vom Jahre 1841. 
.21.) Deeret 
wegen Bestätigung der für den Actienverein der Badeactiengesellschaft zu 
Neustadt bei Stolpen entworfenen Statuten; 
vom 27sten März 1841. 
    
  
  
  
N die für den Actienverein der Badeactiengesellschaft zu Neustadt bei Stolpen 
entworfenen Statuten von den Ministerien der Justiz und des Innern geprüft und, auf 
Ansuchen der Betheiligten, mit der geberenen Bestätigung dergestalt, daß dem Inhalte der- 
selben allenthalben auf das Genaueste nachgegangen werden soll, versehen worden sind, so 
ist darüber gegenwärtiges 
Decret 
erkheilt und von mir, dem Staatsminister des Innern, unter Beidrückung des Siegels 
des Ministeriums des Innern, eigenhändig vollzogen worden. 
Dresden, am 27sten März 1841. 
Ministerium des Innern. 
□# Eduard Gottlob Nostitz und Jänckendorf. 
  
Stelzner. 
— — — — — 
D22.) Verordnung, 
die Anweisung der Gerichtsärzte in Bezug auf die ihnen übertragen werdenden 
Untersuchungen, Besichtigungen und Sectionen betreffend; 
vom sten April 1841. 
  
D. im 7ten Stück der Gesetzsammlung vom Jahre 1818, S. 50 enthaltene WVer- 
ordnung der Landesregierung vom 26sten Juni 1818, wonach die Physiker in Bezug 
1841. 7
	        
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