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D
Ladung
der stimmberechtigten Urwähler des Handels= und Fabrikstandes in der .. . ten
Wahlabtheilung des .. . ten Wahlbezirks zur Ernennung von Wahlmännern.
Von dem unterzeichneten, zu Leitung der Wahlen der Vertreter des Handels= und Fabrik-
standes zu dem bevorstehenden Landtage für den ..#ten Wahlbezirk ernannten Königlichen
Commissar wird
r—
S (Der zu Leitung der Wahlen der Vertreter des Handels= und Fabrikstandes zu dem
5 bevorstehenden Landtage für den . ten Wahlbezirk ernannte Königliche Commissar hat dem
Unterzeichneten die Leitung der Verhandlung wegen Ernennung der Wahlmänner der . ten
. Wahlabtheilung des gedachten Bezirks übertragen. Es wird daher)
N. J.
Inhaber Handels- *
Aeubererm des (Horr- Geschäfft zuu ...
hiermit veranlaßt, Behufs der Wahl der für die ##te Wahlabtheilung zu ernennenden
. . Weahlmänner, von den in der beiliegenden Wahlliste für besagte Wahlabtheilung unter
I1 oder II aufgeführten Individuen diejenigen. . Personen mit Angabe der betreffenden
Nummer, sowie des vollständigen Namens und Wohnorts auf dem mit angefügten Stimm-
zettel aufzuzeichnen, welche er als Wahlmänner ernannt haben will.
Der ausgefüllte Stimnzettel ist von dem Stimmberechtigten auf beliebige Weise ver-
siegelt, spätestens bis zum
fl ten dieses Jahres
an den unterzeichneten Wahlcommissar (Delegirten) entweder Vormittags von bis . Uhr,
Nachmittags von bis . Uhr, in Person abzugeben, oder mittelst eigenhändig vollzoge-
nen recommandirten Schreibens zu übersenden.
Wer zu dem festgesetzten Zeitpuncte seinen Stimmzettel weder persönlich überreicht, noch
bis dahin auf vorbemerkte Weise einsendet, ist für die bevorstehende Wahl seines Stimm-
rechts verlustig.
...... den......18...
DerWahlcommissardes........
(DerD.elegirtef1"1r.»..)