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die Andere verwandelt werden muß. Es ist auch ein Gesetzentwurf bei dem Justizministerium
bereits bearbeitet worden, und dessen Vorlegung an dem gegenwärtigen Landtage nur um
deshalb unterblieben, weil im Verlaufe desselben die Ueberzeugung geschöpft werden mußte,
daß selbst die schon vorliegenden Gesetzentwürfe von den getreuen Ständen nicht insgesammt
zur Erledigung gebracht werden würden. Hiernach findet es jedoch um so weniger Anstand,
die Vorlegung des Gesetzes für den nächsten Landtag zuzusichern.
7.) Dem Antrage in der Schrift vom 222sten Juni dieses Jahres „daß auf den ver-
schiedenen Salzniederlagen so bald als möglich Futtersalz vorhanden sein und dann das Stück
an 120 Pfund Zollgewicht um 27 Neugroschen billiger, als das Koch= und Speisesalz,
verkauft werden möge,“ sind Wir sobald thunlich zu entsprechen gemeint.
8.) In Ansehung des in der ständischen Schrift vom 2 sten Mai dieses Jahres enthal-
tenen Antrags in Betreff der Gemeindewahlen werden die erforderlichen Erörterungen ange-
stellt werden.
9.) Dem in der ständischen Schrift vom 2 sten Juni dieses Jahres geschehenen Antrage
wird durch fernere Erwägung der Bitten und Wünsche entsprochen werden, welche, in Bezug
auf das Gesetz vom 1 6ten August 183 8, Namens der hiesigen Israeliten bei der Ständever-
sammlung angebracht worden sind.
Bezüglich
10.) der in der Schrift vom 17#en Juli dieses Jahres gestellten Anträge beab-
sichtigen Wir, der nächsten Ständeversammlung den Entwurf zu einem Gesetze über die
Schutzunterthänigkeit, sowie wegen Ablösung einiger gutsherrlichen Befugnisse, vorzulegen,
ingleichen Eröffnungen über die beantragte Ablösung des Stuhlzinses zugehen, wegen
11.) der als wünschenswerth sich darstellenden näheren Bestimmungen über die Moda-
lität der Leistung des Unterthaneneides aber, worauf der ständische Antrag vom 2 7 sten Juli
dieses Jahres sich bezieht, für eine der nächsten Ständeversammlungen eine Gesetzvorlage
bearbeiten zu lassen.
12.) Die bereits angestellten, aber noch zu vervollständigenden Erörterungen über eine
in der ständischen Schrift vom öten Juli dieses Jahres anderweit beantragte Revision der
Verordnung wegen Handhabung der Paßpolizei vom 15öten Juli 1829 werden fortgesetzt und
es wird, nach Maaßgabe des Ergebnisses, der Ständeversammlung seiner Zeit behufige Mit-
theilung deshalb gemacht werden.
13.) Die in der ständischen Schrift vom 12ten August dieses Jahres gestellten Anträge,
wegen Abhaltung von Vorlesungen über homöopathische Thierheilkunde bei hiesiger Thierarz=
neischule, ingleichen wegen der Preisbestimmung für Thierarzneien, bleiben weiterer Erörterung
und Erwägung vorbehalten.
14.) Wegen der von den Ständen in der Schrift vom 15ten dieses Monats anderweit
beantragten Aufhebung der Cavillereigerechtsame wird, nach Beendigung der deshalb annoch
einzuleitenden Erörterungen, seiner Zeit eine Gesetzvorlage erfolgen.