Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1843. (9)

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Geistliche — welche Vorschriften selbige bei Ausstellung amtlicher Zeugnisse 
zu beobachten haben 
— Anlegung besonderer Acten oder Buͤcher uͤber ihre Anitsgeschaͤfte 
— deren Obliegenheit zur religioͤsen Belehrung der in den Ge— 
richtsgefängnissen detinirten Personen 
— welche Geschäfte selbige bei Berathungen des Gemeinderaths 
über Schulangelegenheiten zu übernehmen hbahen 
Gemeinden — Geseb über deren subsidiarische Verbindlichkeit zu Verpflegungs- 
beiträgen für die in die Taubstunimenanstalten aufgenommenen 
armen Söglinge .·.... 
Hoͤhe des von selbigen zu #seisenden Beitrags 
Kirchen= und Schul- — Geseß zu Erläuterung des 
Gesetzes vom Sten März 1838 qüber deren Verpflichtung zu Auf- 
bringung des für hre Kirchen und Schulen erforderlichen Auf- 
wandes . . .. !•r- 
— — Schul- — — Geseß über deren Vertretung 
– Aus führungsverordnung daui 
Gerechtsame — inwiefern darauf bezügliche Veräußerungen oder Verpfän- 
dungen in das Grund= und Hopothekenbuch eingetragen werden 
koͤnnen 
Gerichtsgebühren in Grund- und Hypothekensachen — deren Erhebung 
Gerichtehandelsbücher — deren Aufbewahrung .... 
Gerichts östand der Sachsisch-Bayerischen Eisenbahncompagnie ... 
der in den Schoͤnburgischen Receßherrschaften wohnenden Staats- 
dienuer — Bestimmung dafuͤr . . . . .. 
der Militaͤrpersonen — von welchem Zeitpuucte an derselbe eintritt 
Gesammtlehngelder — deren Fortentrichtung Seiten der Erben 
Gewerbe — Aussetzung von Preisaufgaben fuͤr selbige im Jahre 1844 
–. — 
Gewerbe= und Personalstener — Erlaß des ersten Termins derselben im 
Jahre 1813 
— — —— die durch das neue Grundsteuersystem bedingten Ergänzungen 
und Abänderungen dabei betr. ....... 
— — — deren Revision fuͤr das Jahr 1844 .. 
Gewerbesteuer — von welchem Zeitpuncte an selbige von der Sachsisch- 
Bayerischen Eisenbahncompagnie zu entrichten ist . 
— deren Entrichtung Seiten der auslaͤndischen Land— und Mieth- 
kutscher, welche zwischen inländischen Orten Lohnfuhrwerk treiben 
Gewerbsberechtigungen — inwiefern selbige in das Grund= und Hypo- 
thekenbuch eingetragen werden konnen 
Glauchau — Errichtung einer Sparcasffen= und Leihanstalt daselbst 
Grimma, Landesschule, — unter welchen Modificationen deren Waldungen 
von Beiträgen zum Kirchen= und Schulaufwande befreit sind 
Grund und Boden, zum Straßenbaue gezogener, — Wegfall der Grund— 
stenern davon . . 
Grund= und Hopothekenbücher — Geseh über deren“ Einführung in 
hiesigen Lanen ... . 
— — Publicationsverordnung dazu.. ...... 
deren Zweck und Inhaaaaalt 
— 
  
Tag. 
21 Febr. 
11 März 
14 Sept. 
17 Sept. 
23 Febr. 
4 
-- 2 
21 März 
14 Sept. 
17 Sept. 
6 Nov. 
6 Nov. 
6 Nov. 
— 
10 Juni 
8 Dec. 
6 Nov. 
23 Nov. 
4 Mai 
19 Oct. 
27 Oct. 
2 Nov. 
6 Nov. 
30 Nov. 
21 März 
9 Dec. 
6 Nov. 
1½ A 
##n 
  
Seite. 
6 9. 
6 
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128 
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10 fg. 
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191 
226, 238 
232 
40 
67 fg. 
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174 fg. 
182 
34 
182 fg. 
191 
270 fg. 
19 
268 fg. 
189 fg. 235 
246 
189 fg. 
  
Paragraph. 
1—6 
3—6 
J □ 
1—3 
2 u. 3 
1—4 
1—9 
1—14 
14 
206 
240 
175 
16 
#!2 
14 
1—124 
1 u. 2 
1— 17
	        
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