Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1843. (9)

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M 57.) Verordnung, 
die Gewerbe= und Personalsteuerrevision für das Jahr 1844 betreffend; 
vom 27sten October 1843. 
Es macht sich für das Jahr 1844 die Erneuerung sämmtlicher Gewerbe- und Persondr= 
steuercataster erforderlich. 
Die Ortsobrigkeiten werden daher andurch erinnert, daß sie die von ihnen hierzu vor- 
schriftmäßig aufzustellenden Einwohnerverzeichnisse 
a) für Orte des platten Landes bis zum 1öten 
b) für kleine und Mittelstädttt . 21sten Januar 1844, 
c) für große Städtt . Z3Zlsten 
und zwar bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 
— 20 Ngr. — . für jedes Verzeichniß unter a, 
1 Thlr. — — " = be, 
5. — 
  
" 4 - - „ C, 
welche Geldbuße von 8 zu 8 Tagen um den einfachen Betrag derselben zu steigern ist, an 
die Districtscommissarien abzugeben haben. 
Dresden, am 27 sten October 1843. 
□ *“ ' * * 
Finanz-Ministerium. 
von Zeschau. 
Schulze. 
  
Eös.) Verordnung, 
die Vernehmung der ausländischen Land= und Miethkutscher betreffend; 
vom #ten November 1843. 
Friedrich August, von GOTTS Gnaden König von Soachsen 
20. 26. 206. 
Um, im Hinblick auf Art. 18 des Zollvereinigungsvertrags vom 30sten März 1833, 
die Beiziehung der im Inlande ihr Gewerbe treibenden ausländischen Land= und Mieth= 
kutscher zu den gewerblichen Abgaben, der Besteuerung der gleichartigen inländischen Ge- 
werbtreibenden auch der Form nach völlig gleichzustellen, haben Wir, auf den von Unserm 
Finanzministerium, im Einverständnisse mit dem Ministerium des Innern, gestellten Antrag, 
beschlossen und verordnen, wie folgt: 
1.) Vom isten Januar 1844 an ist die durch Bekanntmachung des vormaligen Ge- 
heimen Finanzeollegiums vom 1 2ten November 1828 dem Lohnfuhrwerke auferlegte, in
	        
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