Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1843. (9)

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1. Die Entschädigungsrente für die Oberlausitz wegen der durch Gleichstellung der- 
selben mit den Erblanden bei der neuen Grundsteuer zur Abzahlung und Verzinsung der 
Staatsschulden mehr, als bisher, aufzubringenden Steuerbeiträge wird, nach Maaßgabe der 
sub O. l. angefügten Berechnung und der Suh OC. I. angebogenen Repartition der 
auf 32,477 Thlr. 2 Ngr. J pf.#vertragsmäßig capitalisirten Oberlausitzer Entschädigung 
wegen der im Jahre 1836 vernichteten, aus dem ehemaligen Churbraunschweigischen Hy- 
pothekanlehne herrührenden dreiprocentigen Obligationen, unter die fünf Oberlausitzer Steuer- 
bezirke nach Verhältuiß ihrer Steuereinheiten, gewährt, und es haben dem zufolge beziehendlich 
A. an jährlicher Rente, 
besage der Berechnung Sub O. I. 
  
a.) aus der Staatscasse zu empfangen: b.) an die Staatscasse zu leisten: 
1.) der Landkreis, 20,331 Thlr. 7 MNgr. 6 pf. — Thlr. — Ngr. — pf. 
2.) Zittan, 2,910 -20, 5 — —. —. 
3.) Budissin, — — — 1,575 28. 4 
4.) Camenz, —. — - 309-10-9- 
5.) Löbau, — 8. — 9606. 18 6= 
B. an Capitalentschädigung 
nach der Vertheilung sub II. 
zu empfangen: 
1.) der Landkreis, .41,772 Thlr. 18 Ngr. 6 pf. 
2.) Zittau, . .. .. 6,240-22-(3- 
3.)Budissin,. -«.... . 2,7·78- 8«-3- 
4.)Camenz,. .. . 789-6-5- 
5.) Löbau, .. . 896-6 5- 
II. Dem Landkreise und der Stadt Zittau werden für das Jahr 1844 jedenfalls die 
unter A. berechneten Entschädigungsrenten gewährt, sowie auch fernerweit dann, wenn diese 
beiden Steuerbezirke von der ihnen vertragsmäßig zustehenden Kündigung der Rente nicht 
noch im Laufe gedachten Jahres Gebrauch machen. 
Erfolgt aber diese Kündigung, so wird das im Jahre 1845 vorauszuzahlende und mit 
Vier Procent jährlich bis dahin zu verzinsende Rentencapital, in Gemäßheit der in 89 
der Uebereinkunft vom 23sten März dieses Jahres enthaltenen Bestimmung, unter Zugrund— 
legung der beim Vertrage befindlichen Rabattirungstafel, 
für den Landkreis auf 400,88 1 Thlr. 3 Ngr. 3 pf. 
Zittau - 57,391 -10 3— 
hierdurch festgesetzt.
	        
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