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1. Die Entschädigungsrente für die Oberlausitz wegen der durch Gleichstellung der-
selben mit den Erblanden bei der neuen Grundsteuer zur Abzahlung und Verzinsung der
Staatsschulden mehr, als bisher, aufzubringenden Steuerbeiträge wird, nach Maaßgabe der
sub O. l. angefügten Berechnung und der Suh OC. I. angebogenen Repartition der
auf 32,477 Thlr. 2 Ngr. J pf.#vertragsmäßig capitalisirten Oberlausitzer Entschädigung
wegen der im Jahre 1836 vernichteten, aus dem ehemaligen Churbraunschweigischen Hy-
pothekanlehne herrührenden dreiprocentigen Obligationen, unter die fünf Oberlausitzer Steuer-
bezirke nach Verhältuiß ihrer Steuereinheiten, gewährt, und es haben dem zufolge beziehendlich
A. an jährlicher Rente,
besage der Berechnung Sub O. I.
a.) aus der Staatscasse zu empfangen: b.) an die Staatscasse zu leisten:
1.) der Landkreis, 20,331 Thlr. 7 MNgr. 6 pf. — Thlr. — Ngr. — pf.
2.) Zittan, 2,910 -20, 5 — —. —.
3.) Budissin, — — — 1,575 28. 4
4.) Camenz, —. — - 309-10-9-
5.) Löbau, — 8. — 9606. 18 6=
B. an Capitalentschädigung
nach der Vertheilung sub II.
zu empfangen:
1.) der Landkreis, .41,772 Thlr. 18 Ngr. 6 pf.
2.) Zittau, . .. .. 6,240-22-(3-
3.)Budissin,. -«.... . 2,7·78- 8«-3-
4.)Camenz,. .. . 789-6-5-
5.) Löbau, .. . 896-6 5-
II. Dem Landkreise und der Stadt Zittau werden für das Jahr 1844 jedenfalls die
unter A. berechneten Entschädigungsrenten gewährt, sowie auch fernerweit dann, wenn diese
beiden Steuerbezirke von der ihnen vertragsmäßig zustehenden Kündigung der Rente nicht
noch im Laufe gedachten Jahres Gebrauch machen.
Erfolgt aber diese Kündigung, so wird das im Jahre 1845 vorauszuzahlende und mit
Vier Procent jährlich bis dahin zu verzinsende Rentencapital, in Gemäßheit der in 89
der Uebereinkunft vom 23sten März dieses Jahres enthaltenen Bestimmung, unter Zugrund—
legung der beim Vertrage befindlichen Rabattirungstafel,
für den Landkreis auf 400,88 1 Thlr. 3 Ngr. 3 pf.
Zittau - 57,391 -10 3—
hierdurch festgesetzt.