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Directoren an gelehrten Schulen — inwiefern sie zur Theilnahme an den
theologischen Candidatenvereinen berechtigt find 20 Maͤrz 135 2
Dismembrationen von Grundstuͤcken — welche Verschriften bierbei zu
beobachten sind 15 Febr. 42 fg. 23
— — zum Behuf der Erbauung von Eisenbahnen. — welches Ver— "»
fahren dabei zu beobachten ist 5 März122fg. 1—6
Dispositionsbeschränkungen — deren Eintragung in das Grund- und
Hypothekenbuch. 15 Febr. 39 8
Dividenden, von Actien der Saͤchsisch- Schlesischen Eisenbahngesellschaft. ge-
fällige und nicht erhobene, — Verjaͤhrungsfrist fuͤr deren Verfallzeit/ 10 Juli 250 34
Dividendenscheine, zu Actien der Saͤchsisch-Schlesischen Eisenbahngesell—
schaft gehörige, verloren gegangene, 2c. — deren Verjährung und
Mortification 10 Juli 251 40
Dogma, batholisches. — wem die Censur über die darauf bezuͤglichen Schrif
ten zukommt 5 Febr. 9 13
Dresden, Stadtpolizeibehörde, — was sclbige in i Bezug auf Aufhebung der
Leichname von Militärpersonen zu beobachten hat 26 März 139 5
— Aufschub der Niederjagd in einigen Amts= und GEiichtschie
des dasigen Kreisdirectionsbezirks 6% Aug. 206
19 Aug. 207
—- Abatjdcrttngdkr55l4und18derdafgenOeihhausordnungin
Bezug auf Entnehmung von Auctionsgebuͤhren 19 Aug. 207 fg.
— Appellationsgericht als Lehnhof, — was selbiges in Bezug auf
Benachrichtigung der passio Betheiligten bei Einträgen und Lösch-
ungen im Grund= und Hypothekenbuche zu beobachten hat 20 Dec. 320 1
— in welchem Falle selbiges ein gerichtliches Anerkenntniß der Ver-
zichtleistung des passio Betheiligten auf die Benachrichtigung von
der geschehenen Eintragung oder Löschung verlangen kann 321 5
– Befugniß desselben zu Anhaltung derjenigen, welche unbegründete
Einwendungen gegen den Entwurf des Grund= und Hypotheken-
buchs machen, zu Bezahlung der dadurch verursachten Kosten : : 324 17
Druckerei — Aussetzung von Praͤmien fuͤr deren Verbesserung 10 Dec. 313 42
Druckschriften — Gesetz uͤber deren Beaufsichiizung 5 Febr. 2 fg.
Ausfuͤhrungsverordnung dazu 6 fg.
und zwar:
— welche als censurfrei zu betrachten — inwiefern censurfreie Schrif-
ten auch ferner der Censur unterworfen werden koͤnnen 2 fg. I, 2
6 fg. 1
— Abgabe eines Freiexemplars davon an die betreffende Kreisdirec—
tion — was vor Ausgabe und Versendung der Schriften zu
beobachten ist — desfallsige Strafe in Contraventionsfällen 3 3—5
10, 36 18—20
— welche frühere Bestimmungen in Bezug auf deren Beausfsichti-
gung ferner in Kraft bleiben . ..j 3
7 fg. 2 —36
— Obliegenheit gewisser Personen zur Nennung des Verfassers oder
Verlegers derselben — Befugniß der Behoͤrden zu deren Beschlag-
nahme oder Confiscation — in welchen Fällen Entschädigung
für confiscirte oder unterdrückte Schriften gewährt wird 3 fa. 7 —12
13 fg. 31 — 33