Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1844. (10)

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leistenden Grundsteuerentschädigung, in neuen dreiprocentigen Staatsschuldencassenscheinen, 
eine Nominalsumme von 
Vier Millionen Thaler 
und zwar mit 
2,250,000 Thlr. — — in 2250 Stück von Lit. A. zu 1000 Thlr. 
600,000 — — 1200 B. 500 
600,00 — — 3000 „ C. 200 
350,0000 — — 3500 D. 100 
200,000 —. 8. 4000 E. 50 
ausgefertigt und zur Verfügung des Königl. hohen Finanzministeriums gestllt. worden. 
Dresden, am 1 iten März 1844. 
Der ständische Ausschuß zu Verwaltung der Staatsschuldencasse. 
Hübler. v. Minckwitz. v. Zedtwitz. Meisel. Schäffer. 
II. 
Bekanntmachung, 
die gänzliche Abwickelung der zweiprocentigen Kammerereditcassenschuld 
betreffend. 
IJr Folge der, von den letztversammelten Ständen ertheilten Ermächtigung zu baldiger Ab- 
wickelung der noch vorhandenen zweiprocentigen Kammercreditcassenschuld, hat das Königl. hohe 
Finanzministerium den ganzen noch übrigen Theil dieser Schuld zu Michael des laufenden 
Jahres, unter verfassungsmäßiger Mitwirkung des unterzeichneten ständischen Ausschusses, 
zur Abzahlung zu bringen beschlossen. 
Da es unter diesen Umständen zu dem bevorstehenden Ostertermine einer weitern Aus- 
loosung der zweiprocentigen Kammercreditcassenschuld nicht bedarf, so bringen wir, statt der 
sonstigen Ausloosungsliste, das nachstehende Verzeichniß der noch unausgeloosten zweiprocen- 
tigen Kammercreditcassenscheine, als eine Aufkündigung derselben zur Kenntniß deren 
Inhaber, mit der Aufforderung, die bezüglichen Capitalbeträge nebst den bis dahin gefälli- 
gen Zinsen 
zu Michael 1844 
gegen Rückgabe der Scheine nebst Coupons, bei unfrer Casse oder bei der Bezirkssteuerein- 
nahme zu Leipzig in Empfang zu nehmen, indem von da ab eine weitere Verzinsung der 
gedachten Capitale nicht stattfindet. 
Dresden, am 12ten März 1844. 
Der ständische Ausschuß zu Verwaltung der Staatsschuldencasse. 
Hübler. v. Minckwitz. v. Zedtwitz. Meisel. Schäffer.
	        
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