Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1844. (10)

(XVIII) 
———— — — — . 
Grund- 
Betheiligte selbige zur Einsicht vorzulegen sind 
— wer zu deren Führung befähigt ist 
deren Form — Einträge in selbige — Verfahren bei deren 
Anlegung 
— inwiefern walzende Grundstücke als Zubehbrungen ge- 
schlossener Güter in selbige eingetragen werden können 
für Lehngüter anzulegende, — welche desfallsige Vorschriften 
—– — 
die Lehnhofe zu Dresden und Budissin zu beobachten haben 
Grundeigenthum — welche Modisicationen rücksichtlich des bei dessen Ab- 
tretung für Eisenbahnzwecke stattfindenden Eppropriatkonsverfah= 
reus künftig eintreten 
Grundsteuern — welches Verfahren bei Nepartition derselben auf die zu 
Eisenbahnzwecken abgetretenen Grundstücksparcellen beobachtet wer- 
den soll. 
Grundsteuersystem, neues, s Centralcommission. 
Grundstuͤcke, walzende, — deren Hinzuschlagung zu geschlossenen Guͤtern 
bei Anlegung der Grund= und Hypothekenbücher . 
Guͤter, geschlossene, — inwiefern walzende Grundstuͤcke als Zubehoͤrungen 
geschlossener Güter in das Grund= und Hypothekenbuch eingetra: 
gen werden können 
H. 
Hagelschäden — Bestätigung der Statuten für die Gesellschaft zu gegen- 
seitiger Vergütung derselben in Leipzig 
Handelsgericht zu Leipzig, s. Leipzig. 
Handwerksgesellen, (. Gesellen. 
Hannover, Königreich, — welche Vergqünstigung selbiges Britischen Schiffen 
in Bezug auf Handel und Schifffahrt eingeräumt hat 
Harz-Weser-District des Herzogthums Braunschweig — dessen Beitritt 
zum Zollvereine 
Hausirhandel, den Oberlausiter und Sebniter Webern zeither gestatteter, 
— dessen Beschrünkung und Ausstellung von Pässen für die da- 
mit Beschäftigten 
Hessen, Großherzogthum, — welche Uebergangsabgabe daselbst vom Brannt— 
weine erhoben wird 
Hinzus 10 ung eines Grundstucs zu einem anderen — inwiefern si ie ge- 
attet ist . 
Holzcultur — Aussetzung von Prämien für deren Beförderung . 
Hopfenbau — Aussetzung von Praͤmien fuͤr Anlegung desfallsiger Pflanz- « 
ungen 
Hubertusburg — inwiefern bei Requisitionen der Gerichtsbehoͤrde der da- 
sigen Strafanstalt zu Bekanntmachung von Erkenntnissen oder Ver- 
ordnungen an Detinirte Abschriften von letzteren mitzusenden sind 
und Hyp atheken bu 4 er — an welche Aufsichtsbehörden und sonst 
  
13 Sept. 
20 Dec. 
5 März 
5 März 
13 Sept. 
13 
24 März 
16 Nor. 
11 Mai 
17 Juni 
15 Febr. 
10 Dec. 
10 Dec. 
20 Oct. 
Sept. 
  
Scite. 
39 fg. 
45 fg. 
46 fg. 
72 fg. 
319 fg. 325 
122 fgq. 
272 fg. 
272 fg. 
133 
278, 282 fa. 
183 fg. 
300 fg. 
191 fg. 
43 fgq. 
307 
306 
289 fg. 
  
  
Paragraph. 
11, 12 
32—34, 
85 u. 86 
11—-81, 89, 
91—110, 
116—1s18 
1—17 
27, 28 
19 
16
	        
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