Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1844. (10)

  
Mallgraft thum 
E agagggzahaler. 
    
   
Desser Pfandbrief über 7 Thaler Capital im Vierzehn Thalerfuße 
gewährt dem Inhaber einen jährlichen, gegen Rückgabe der mit demselben ausgegebenen 
Zinsscheine, bei der asst- der er Hypothekenbank zu Budissin zur jedesmaligen Verfallzeit zahl- 
baren Zinsertrag von- Tlhalern vom Hundert. Für die richtige Bezahlung der 
Zinsen und die statutenmäßige Realisirung des Capitals haften die der Bank nach Höhe der 
ausgegebenen Pfandbriefe verpfändeten Grundstücke unter Garantie der Stände des Landkreises. 
(L. S.) 
Landständische wothekenbank des Königlich Sächsischen 
arkgrafthums Oberlausitz. 
Director. Director. 
  
N. N. 
Syndicus. 
  
Inh a l t. 
Erster Abschnitt. 
Von dem Namen, Zweck, Sitz, Gerichtsstand und den Statuten der Bank. 
8 1. Namen, 
„ 2. Zweck, 
„ 3. Sitz und Gerichtsstand, 
b„ 4. Statuten. 
Zweiter Abschnitt. 
Von der Garantie der Bank und deren Wirksamkeit und Rechts- 
verhältnissen im Allgemeinen. 
Garantie, 
Darlehne, 
„ Pfandbriefe, 
85. 
6. 
7. 
„ 8. Gewährung der Darlehne, 
9. 
1 
’*) 
Rückzahlung der Darlehne, 
0. Bilance, 
r 
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