Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1844. (10)

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unter eigenhändiger Vollziehung ertheilt, auch demselben. Unser Königliches Siegel bei- 
fügen lassen. 
So gegeben zu Dresden, am 22 sten August 1844. 
Friedrich August. 
; JuliusTraugottJakobvonKoennerttz. 
«EduardGottlobNostitzundJänckendorf. 
gl. D. unter dem Namen „Stchsisch-Schlesische Eisenbahngesellschaft“ zusammen- 
getretenen Actiengesellschaft wird zur Erbauung und zum Betriebe einer Eisenbahn von Dres- 
den über Bautzen und Löbau nach Görlitz, welche sich einer Seits an die Leipzig-Dresdner 
Eisenbahn, andrer Seits an die von der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft von 
Breslau nach Görlitz zu führende Eisenbahn unmittelbar anzuschließen hat, unter nachfol- 
genden Bedingungen und nähern Bestimmungen Concession ertheilt. 
    
& 2. Die Concession begründet für die genannte Actiengesellschaft ein ausschließendes 
Recht, dergestalt, daß derselben gegen alle gleichartige, die Verbindung der nämlichen End- 
puncte auf directem Wege bezweckende Unternehmungen ein Verbietungsrecht zusteht, un- 
beschadet jedoch des Rechts der Staatsregierung, in Zukunft, nach Befinden ähnliche, auf 
Beschleunigung des Transports von Personen und Sachen berechnete Unternehmungen, welche 
keine Eisenbahnen sind, ohne Unterschied des Tracts zu concessioniren. 
& 3. Die Art und Weise und die Bedingungen der Mitwirkung, welche die Staats- 
regierung, unbeschadet des ihr in aller und jeder Hinsicht ungeschmälert bleibenden Ober- 
aufsichtsrechts, bei Ausführung der § 1 gedachten Eisenbahn eintreten zu lassen, zugestan- 
den hat, sind durch die gegen den vormaligen Oberlausitzer Eisenbahncomite unter dem 
20sten September 1843 abgegebene, den Statuten der Sachsisch -Schlesischen Eisenbahn- 
gesellschaft unter A. beigedruckte Erklärung geregelt, bei welcher es rücksichtlich aller und 
jeder darin enthaltenen Puncte und Clauseln bewendet. 
Es soll jedoch, in Betracht der von der Sachsisch-Schlesischen Eisenbahngesellschaft in 
der Generalversammlung vom 14ten Mai dieses Jahres beschlossenen Verzichtsleistung auf 
das ihr im § 10 der gedachten Erklärung zugesicherte Vorzugsrecht für den Bau einer Flügel- 
bahn von Löbau nach Zittau zu Gunsten einer für diesen Zweck besonders zu bildenden
	        
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