(236)
unter eigenhändiger Vollziehung ertheilt, auch demselben. Unser Königliches Siegel bei-
fügen lassen.
So gegeben zu Dresden, am 22 sten August 1844.
Friedrich August.
; JuliusTraugottJakobvonKoennerttz.
«EduardGottlobNostitzundJänckendorf.
gl. D. unter dem Namen „Stchsisch-Schlesische Eisenbahngesellschaft“ zusammen-
getretenen Actiengesellschaft wird zur Erbauung und zum Betriebe einer Eisenbahn von Dres-
den über Bautzen und Löbau nach Görlitz, welche sich einer Seits an die Leipzig-Dresdner
Eisenbahn, andrer Seits an die von der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft von
Breslau nach Görlitz zu führende Eisenbahn unmittelbar anzuschließen hat, unter nachfol-
genden Bedingungen und nähern Bestimmungen Concession ertheilt.
& 2. Die Concession begründet für die genannte Actiengesellschaft ein ausschließendes
Recht, dergestalt, daß derselben gegen alle gleichartige, die Verbindung der nämlichen End-
puncte auf directem Wege bezweckende Unternehmungen ein Verbietungsrecht zusteht, un-
beschadet jedoch des Rechts der Staatsregierung, in Zukunft, nach Befinden ähnliche, auf
Beschleunigung des Transports von Personen und Sachen berechnete Unternehmungen, welche
keine Eisenbahnen sind, ohne Unterschied des Tracts zu concessioniren.
& 3. Die Art und Weise und die Bedingungen der Mitwirkung, welche die Staats-
regierung, unbeschadet des ihr in aller und jeder Hinsicht ungeschmälert bleibenden Ober-
aufsichtsrechts, bei Ausführung der § 1 gedachten Eisenbahn eintreten zu lassen, zugestan-
den hat, sind durch die gegen den vormaligen Oberlausitzer Eisenbahncomite unter dem
20sten September 1843 abgegebene, den Statuten der Sachsisch -Schlesischen Eisenbahn-
gesellschaft unter A. beigedruckte Erklärung geregelt, bei welcher es rücksichtlich aller und
jeder darin enthaltenen Puncte und Clauseln bewendet.
Es soll jedoch, in Betracht der von der Sachsisch-Schlesischen Eisenbahngesellschaft in
der Generalversammlung vom 14ten Mai dieses Jahres beschlossenen Verzichtsleistung auf
das ihr im § 10 der gedachten Erklärung zugesicherte Vorzugsrecht für den Bau einer Flügel-
bahn von Löbau nach Zittau zu Gunsten einer für diesen Zweck besonders zu bildenden