Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1844. (10)

Holzwaaren, gröbere, mit und ohne Eisenbeschlag, namentlich: Acker-, Schiffs- und son- 
stige ganz grobe hölzerne Geräthe, als: Dreh= und Hobelbänke, auch Bohr-, Hobel- 
und Sägengestelle, Futterschwingen, Harfensiebe, Harken, Hemmschuhe, Joche, Kornfeger, 
Kornmaaße, Kornwannen, Leitern, Mulden und Schaufeln, Eggen, Pflüge, Karren, 
Leiterwagen und Holzschlitten, Holzschuhe, Sattelbäume, Schusterleisten, Stiefelblöcke 
und Stiefelknechte, Sensenbäume, Sensenstreichen, Ruder, Tröge und Krippen; grobe 
Böttcherwaaren, leere Fässer und Tonnen aller Art, Stäbe von zerlegten Gebinden 
und Fässern, auch Tonnen, welche zum Tragen der Holzflöße dienen: leere Kisten, 
Kasten und Schachteln, mit Ausnahme der gebeizten, gefärbten 2c.; ganz grobe Korb- 
flechterwaaren von ungeschälten Ruthen, Baumwurzeln 2c. zu Fastagen und dergl.; 
auch leere Bienenkörbe; Maschinen; Wagner= oder Rademacherarbeiten, auch ganz 
grobe Tischlerwaaren, blos aus Holz mit oder ohne Eisenbeschlag bestehend (jedoch 
nicht gefärbte, gebeizte, polirte oder lackirte, auch nicht mit Leder= oder Polsterarbeit 
verbundene); Elaviaturholz europdisches (blos behobelte und übrigens rohe Holzstücke, 
aus welchen Elaveshölzer geschnitten werden sollen); Fußbodentafeln oder Parquetten; 
ingleichen Fourniere und Resonanzbretter, gehobelte von europäischem Holze; Schuster- 
und Schwertfegerspäne, auch Siebränder. 
Horn: Hörner und Füße (Klauen) von Rindvieh, Bockhörner und Schaaffüße, sowie alle 
zu einer weitern Verarbeitung bestimmten Hornspitzen und Hornplatten; ingleichen 
Hirschgeweihe 2c. und Hornspäne (also auch geraspeltes Hirschhorn). 
Knochenmehl. 
Knoppern (Eckerdoppern), gemahlene und ungemahlene. 
Matten von Stroh, Schilf, Bast und Binsen zu Emballagen. 
Mennige (Minium). 
Metallische Mineralerden. 
Ruß (Kienruß, Rußbutten). 
Säcke, alte leere; auch gebrauchte Emballage (Leinwand-, Flanellstücke 2c.). 
Sauerkraut. 
Schleif= und Wetzsteine, feine (zum Schleifen der Rasirmesser, chirurgischen Instru- 
mente 2c.). 
III. Zu Einem Zehntheil des Normalsatzes. 
Blut von geschlachtetem Vieh, sowohl flüssiges als eingetrocknetes. 
Butter, die nicht in Tonnen oder andern Holzgebinden, sondern unverpackt oder in Töpfen 
oder Körben versandt wird. 
Brucheisen, altes; Eisen feile, Hammerschlag, auch alte eiserne Nägel. 
Eier. 
1844. F
	        
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