Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1844. (10)

  
  
  
  
  
  
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Gegenstände. 7 72# Gegenstände. *2 
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Schaaffüße 1. Schindeln . TIH 
Schabin (Abfall von der Metallschlägerei zur Be- Schippen, s. Schaufeln. 
reitung der Bronzefarben) 1. Schlacken von Erzen u#l#4 
Schachtelhalm ##Schlehen, wie Obst. 
Schachteln, hölzerne, rohe 1. Schleifsteine, grobe 0 
Schaufeln, hölzerne, mit oder ohne Eisenbeschlag 1 feine (zum Schleifen chirurgischer 
Scheffel, hölzerne, auch dergl. mit Eisenbeschlag 1 Instrumente, Rasirmesser 2c.) 1 
Schemel, hölzerne, rohe 1 Schlempe (Branntweinspülig) “ 
Schiebkarren, beschlagene und unbeschlagene 1. Schliff (Abfall beim Schleifen grober Eisenwaaren) 1n 
Schiefer # Schlitten, s. Wagen 2c. 
Schieferstifte, Schiefertafeln #Schlössereisen 1 
Schienen (Eisenbahnschienen) 1. Schmeer, s. Fett. 
„ hölzerne zu Siebböden 1. Schmelz (Glasschmelz) 4 
Schiffe .. frei Schmelztiegel, irdene #u# 
Schiffsgeräthschaften, als: a.) die zum Schifs- Schmiedearbeiten, s. Eisenwaaren. 
inventario gehörigen Gegenstände mit Einschluß Schmiedezunder (Hammerschlag) W- 
der zu dem Verdecke einmal ein= und zugerich- Schmirgel in Stücken oder gemahlen 1 
teten Bretter, auch in Ermangelung solcher die Schönroth (Braunroth, Colcothar) 1 
zur Bedeckung der Ladung nöthigen losen Bret- Schraubenkluppen, s. Maschinen. 
ter in der bestimmten Quantität, ingleichen Un- Schropfkoöpfe, gläserne 1. 
terlagebretter zum Bedarf der Schiffer beim La- Schrot (geschrotetes Getraide) 1 
den der Waaren, auch P.) solche Schiffsgeräth- Schüsser (Knicker) vᷣg 
schaften, welche aus den zu Hamburg verkauf— Schuhstifte, eiserne gegossene 1 
ten abgängigen Schiffen elbaufwärts zurückge- Schusterleisten 1 
führt werden, unter der Bedingung, daß von Schusterspäne vId 
den Schiffern neben dem Manifeste eine von Schwadengrütze, rohe und gestampfte 
dem zuerst passirten Zollamte beglaubigte Speci— Schwämme, eßbare frische 2| 
fication producirt werde, auf welcher sich jeder Feuerschwamm (roh u. bearbeitet) 1 
etwaige Abgang durch das betreffende Zollamt Schwefelkies (Eisenkies) 1 
verificirt finden muß frei Schweineborsten 1 
Schiffsgeräthschaften, zum Verkauf versandt Schweinehaare oder s. g. Schweinewolle 1. 
werdende, s. Holzwaaren und Eisenwaaren. Schwerspath in krystallisirten Stücken W# 
Schilf 20 gepochter, gemahlener und zu Farbe 
Schilfmatten zu Emballagen 1 bereiteter 
  
  
 
	        
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