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Staats-Vertrag,
die Regulirung des Brunshauser Zolles betreffend.
In Gemäßheit der Artikel 108. bis 116. der Wiener Congreß-Acte vom 9. Juni 1815.
haben die Elb-Uferstaaten über eine verbesserte, Schifffahrt und Handel erleichternde Ord-
nung des Systems und der Controle der Abgaben, welche die Königlich Hannoversche Re-
gierung von den aus der Nordsee gekommenen, elbaufwärts die Mündung der Schwinge
passirenden Waaren unter der Benennung des Brunshauser= (ehemals: Stader-) Zolles zu
erheben hat, durch die zweite zu Dresden versammelte Elbschifffahrts-Revisions-Commission.
eine Verhandlung eintreten lassen. Zu derselben haben
Seine Majestät der König von Sachsen, Allerhöchst Ihren Dieector
der ersten Abtheilung un Finanz-Ministerio, Karl Wehner, Ritter des Königlich
Sächsischen Civil-Verdienst-Ordens und des Königlich Preußischen rothen Adler-
Ordens II. Klasse;
Seine Majestät der Kaiser von Oestreich, König von Ungarn und Böh-
men, Allerhöchst Ihren Gubernialrath und General-Consul für Ost= und West-
preußen, Eduard Nicolaus Ritter von Henneberg;
Seine Majestät der König von Preußen, Allerhöchst Ihren Geheimen
Regierungsrath und Zollvereinsbevollmächtigten, Carl Friedrich Heinrich Albert Gu-
stav Wendt, Ritter des Königlich Preußischen rothen Adlerordens IV. Klasse;
Seine Majestät der König von Hannover, Allerhöchst Ihren Ober-
Steuer-Nath Dr. Otto Karl Franz Klenze, Ritter des Guelphen-Ordens;
Seine Majestät der König von Dänemark, als Herzog von Holstein
und Lauenburg, Allerhöchst Ihren Etatsrath und Sectionschef im Gene-
ral-Zoll-Kammer= und Kommerz-Kollegium, Karl Philipp Francke, Ritter des Da-
nebrog-Ordens und Danebrogs-Mann, Ritter des Königlich Preußischen rothen Ad-
ler-Ordens II. Klasse und Komthur des Großherzoglich Oldenburgischen Haus= und
Verdienst-Ordens;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin,
Höchst Ihren Kammerrath, Leopold Friedrich Heinrich Wendt;
Seine Durchlaucht der ältestregierende Herzog zu Anhalt-Cöthen,