Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1844. (10)

  
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Es bezieht sich dieß jevoch, wie sich von selbst versteht, nicht auf die dem Binnenlands- 
gute in Binnenlandsfahrzeugen und dem Hamburgischen Bürgergute in Bürgerschiffen zu- 
gestandenen oder künftig zuzugestehenden Befreiungen und Erleichterungen. 
Art. 6. Der Art. 15. der Elbschifffahrts-Acte und sämmtliche frühere, diesem Ver- 
trage und dessen Anlagen widerstreitenden Ansprüche und Rechtsverhältnisse sind hiermit 
aufgehoben. 
Art. 7. Die Ratificationen dieses Vertrages werden gleichzeitig und in Verbindung 
mit denen zu der Schluß-Acte der zweiten Elbschifffahrts-Revisions-Commission ertheilt und 
ausgewechselt werden. 
Dessen zur Urkunde ist dieser Vertrag von den Bevollmächtigten unterzeichnet und un- 
tersiegelt worden. 
Geschehen zu Dresden den 13. April, im Jahre Eintausend Achthundert Vierzig Vier. 
XXVIII) 
Karl Wehner. 
Eduard Nicolaus Ritter von Henneberg. 
Carl Friedrich Heinrich Albert Gustav Wendt. 
Dr. Otto Carl Franz Klenze. 
Carl Philipp Francke. 
Leopold Friedrich Heinrich Wendt. 
August Ludwig von Behr. 
Dr. Heinrich Brehmer. 
S 0 e “„ “s-decteh. 
Dr. Gustav Heinrich Kirchenpauer.
	        
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