Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1844. (10)

Staats-Vertrag 
zwischen Sachsen, Preußen, Hannover, Dänemark und Mecklenburg-Schwerin, 
das Revisions-Verfahren auf der Elbe betreffend. 
—*.D — 
□ 
Ihre Mgjestäten, die Könige von Sachsen, Preußen, Hannover und Dänemark 
und 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin 
haben, in Anerkennung der Vortheile, welche der von Allerhöchst= und Höchstdenselben über 
das Revisionsverfahren auf der Elbe am 23sten Juni 1821 abgeschlossene und bis zum 
Jahre 1839 ausdrücklich verlängerte, seitdem aber bis auf Weiteres in Anwendung ge- 
bliebene Staatsvertrag in administrativer und gewerblicher Beziehung bewirkt hat, über die 
Erneuerung dieses Staatsvertrages unter einigen, namentlich durch den Beitritt des König- 
reichs Sachsen zum großen deutschen Zollvereine herbeigeführten Modificationen, durch Al- 
lerhöchst= und Höchstihre Bevollmächtigten bei der zweiten Elbschifffahrts-Revisions-Com- 
mission, nämlich: 
Se. Majestät, der König von Sachsen, 
Allerhöchstihren Director der 1sten Abtheilung im Finanz-Ministerium, Karl Wehner, 
Nitter des Königlich Sächsischen Civil-Verdienst-Ordens und des Königlich Preußischen rothen 
Adler-Ordens Ilter Classe, 
Se. Majestät, der König von Preußen, 
Allerhöchstihren Geheimen Regierungsrath und Zollvereins-Bevollmächtigten Karl Friedrich 
Heinrich Albert Gustav Wencdt, 
Se. Majestät, der König von Hannover, 
Allerhöchstihren Ober-Steuer-Nath Dr. Otto Karl Franz Klenze, Ritter des Guelphen- 
Ordens, 
Se. Majestät, der König von Dänemark, 
Allerhöchstihren Etatsrath, Sections-Chef in dem General-Zoll= Kammer= und Commerz-- 
Collegium, Carl Philipp Franke, Ritter des Danebrogs-Ordens und Danebrogs-Mann, 
1844. 0
	        
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