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M 61.) Bekanntmachung,
die bei den Bauverständigen für die alterbländische Immobiliar-Brandver-
sicherungsanstalt eingetretenen Veränderungen betreffend;
vom 28sten August 1845.
Mi Genehmigung des Königlichen Ministerii des Innern wird hierdurch zur Nachricht
und Nachachtung für Alle, die es angeht, bekannt gemacht, daß:
1.) die, nach § 1 der Bekanntmachung vom 26sten August 1842 (Seite 97 des
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Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1842) zeither zu dem öten Tara-
tionsbezirke gehörig gewesenen, Orte der Lehnsherrschaften Wechselburg, Rochs-
burg und Penig zum Sten Tarationsbezirke geschlagen worden sind;
2.) der nach § 2 der vorgedachten Bekanntmachung mit dem Dienstprädicate: „Brand-
versicherungsinspector“ angestellte Maschinenbauverständige, Heinrich Ludwig Kato
in Chemnit, der ihm zeither gleichzeitig mit übertragen gewesenen Function eines
Bau= und Spritzensachverständigen im Sten Tarationsbezirke, vom 1sten September
dieses Jahres an, enthoben, und
als Bau= und Spritzensachverständiger für den, nunmehro die Amtsbezirke Chem-
nitz, Augustusburg und Frankenberg mit Sachsenburg, sowie die Lehnsherrschaften
Wechselburg, Rochsburg und Penig umfassenden, S8ten Tarationsbezirk, der zeit-
herige Assistent, Architect
Heinrich Oscar Thuisko Götz,
in Chemnitz wohnhaft,
mit dem Dienstprädicate: „Brandversicherungsinspertor“ vom 1sten September dieses
Jahres an, angestellt worden ist.
Dresden, den 2 8sten August 1845.
Königliche Brandversicherungscommission.
von Zezschwitz.
Sepyfert.
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