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* Abgabensäüätze Für
is6 ch dem 14-Thalersuß nach d Daru
„, ab dersnach dem 14-Thaler nach dem wird vergütet
Benennung der Gegenstände. „ (mit der Eintheilung 241. Guldenfu
g -¾B . Ver des Thalers in 30stel), i bei fuß vom Centner
zollung. beim eim Bruttogewicht:
No. Eingang. Ausgang. Eingang. Ausgang. Pfund.
Rthlr.: Ngr. Rthlr.] NNgr.] Fl.] Kr. Fl.r.
chen Waaren, in Verbindung mit an-
dern Materialien (jedoch mit Ausschluß
von edlen Metallen, feinen Metallgemi-
schen, Bronce, Perlmutter, ächten Perlen,
Korallen oder Steinen)), ingleichen Holz-
bronce, hölzerne Hängeuhren, ganz feine
Holzflechterarbeit, geschnittenes Fisch-
bein, auch Blei= und RothstifftCentr0
8) Gepolsterte Meubles, wie grobe Satt-
lerwaaren.
h) Grobe Böttcherwaaren, gebrauchte Centr. 54 . .17z. »
Anmerk. zu e) und h): Grobe, rohe, unge- «
färbte Böttcher-, Drechsler-, Tischler= und
blos gehobelte Holzwaaren und Wagnerar,
beiten, grobe Maschinen von Holz, grobe
Korbflechterwaagren, auch Holz in geschnitte-
nen Fournieren ohne Unterschied des Ur-
sprungs tragen die allgemeine Eingangsabgabe.
13 Hopfen Centr.
141Instrumente, astronomische, chirurgische,
mathematische, mechanische, mufikalische,
optische, physikalische, ohne Rücksicht
auf die Materialien, aus denen sie ge-
fertigt find. .. . . .. . . ... « » 23 in Faͤssern u. Kisten.
gt sind . 1 Centt1A 30 i
13 in Körben.
20 in Fdssern u. Kisten.
. 9 in Ballen.
2
151 . . 4221
15|Kalender,
a) die für's Inland bestimmt sind, wer-
den nach den, der Stempelabgabe halber
gegebenen besondern Vorschriften behan-
delt;
b) die durchgeführt werden, tragen die
Durchgangsabgabe. Der Wiederaus-
gang muß nachgewiesen werden.
1845. 31