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No.
1
Benennung der Gegenstände.
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Abgabensätze
Maaß—
stab der
Ver—
zollung.
Eingang.
Rthlr. Ngr. IRthlr. Ngr.
nach dem 14-Thalerfuß
(mit der Eintheilung
des Thalers in 30stel),
beim
Ausgang.
nach dem
241-Guldenfuß
beim
Eingang.
Fl.Tr.
Ausgang.
Fl.] r.
Für
Tara
wird vergütet
vom Centner
Bruttogewicht:
Pfund.
33
34
35
Anmerk. 1. Werden dergleichen zum Durch-
gange angemeldet, so wird die Durchgangs-
abgabe erhoben.
Anmerk. 2. Deren Einfährung ist im König-
reiche Sachsen verboten.
Steine:
a) Bruchsteine und behauene Steine aller
Art, Mühl-, grobe Schleif= und Wetz-
steine, Tufsteine, Traß, Ziegel= und
Backsteine aller Art, beim Transport
zu Wasser, auch beim Landtransport,
wenn die Steine nach einer Ablage zum
Verschiffen bestimmt sind
b) Waaren aus Alabaster, Marmor und
Speckstein, ferner: unächte Steine in
Verbindung mit unedlen Metallen, auch
geschliffene ächte und unächte Steine,
Perlen und Korallen ohne Fassung
Anmerk. zu a und b: 1.) Große Marmor=
arbeiten (Statuen, Büsten und dergleichen),
Elintensteine, feine Schleif= und Wetzsteine,
auch Waaren aus Serpentinstein zahlen die
allgemeine Eingangsabgabe.
2.) Bruch= und behauene Bausteine bei
der Einfuhr auf dem Bodensee frei.
Steinkohlen
Anmerk. 1. An der Preußischen Seegrenze
und auf der Elbe, desgleichen auf besondere
Erlaubnißscheine auf der Weser oder Werra
eingehend
Anmerk. 2. An der Badischen Grenze ober—
halb Kehl, desgl. an der Wuͤrttembergischen
Grenze und an der Bayerischen Grenze rechts
des Rheins eingehend
eeese-o
Stroh-, Rohr= und Bastwaaren:
a) Matten und Fußdecken von Bast,
Stroh und Schilf, ordingire:
1 Schiffs-
last oder
372 Centr.
1 Centr.
1 Centr.
1 Centr.
1 Centr.
10
15
17
52
Nl
30
2
16 in Fässern u. Kisten.