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Abgabensätze Für
Maaß= — T
d r a
,„ ab derlnach dem 14-Thalerfuß nach dem »
Benennung der Gegenstände. sor (mit der Eintheilung - wird vergutet
Uun des Thalers in 30stel), ? 6° vom Centner
zollung. beim eim Bruttogewicht:
No. Eingang. Ausgang. Eingang.Ausgang. 7
Rthlr.] Ngr. IRthlr.] Ngr. ] Fl. Xr. J Fl. JXr.
h) Dergleichen in Verbindung mit Gold,
Silber, Platina, Semilor und anderen
feinen Metallgemischen, ingleichen alles
übrige Porzellan in Verbindung mit
edlen oder unedlen Metallen.. Cent..ö0111UT533]|/ 33 un Kien.
39Wieh:
a) Pferde, Maulesel, Maulthiere, Esel1 Stück. 110. 2 200 %
b) Rindvieh:
1. Ochsen und Zuchtstirer Stückl 5. . . 8 45 4
2. KHHHH .... Stück3 5 156
3. Jungvierll . 1 Stück! 7: 330 .
4. Kälber 1 Stück 5 l17 .
) Schweine: 6
1. gemästtte 1 Stück 1014H0. 115
2. magerrer 1 Stück. 20| . 110. .
3.Spanferkel......... 1Stück.. 5. .17713—.
d)Hämmel......... ..1Stück..15,,,52712«·
e)Anderes SchafviehundZiegen.1StÜck.. 5 %
Anmerk. 1. Pferde und andere vorgenannte
Thiere sind zollfrei, wenn aus dem Gebrauche,
der von ihnen beim Eingange gemacht wird,
überzeugend hervorgeht, daß sie als Zug= oder
Lastthiere zum Angespann eines Reise- oder
Frachtwagens gehören, oder zum Waaren-
tragen dienen, oder die Pferde von Reisen-
den zu ihrem Fortkommen geritten werden
müssen.
Fohlen, welche der Mutter folgen, gehen
frei ein.
Anmerk. 2. Auf der Grenzlinie von Ober-
wiesenthal in Sachsen bis Schusterinsel in
Baden werden
a) Zuchtstiere, Kühe und Jungvieh zur
Nachzucht,
h) magere Ochsen für Grenzbewohner, in
einzelnen Stücken und nicht zum Handel be-
stimmt, auf obrigkeitliche, den Einbringern
zu ertheilende Bescheinigungen gegen ein
Viertel der obigen Tarifsaͤtze eingelassen.