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J.
Anlage zum Artikel 2. der Uebereinkunft VI.
Verzeich niß
derjenigen stenervereinsländischen Erzeugnisse, welche bei ihrem Eingange in den Zoll-
verein einer geringeren als der tarifmäßigen Eingangs-Abgabe zu unterziehen sind,
beziehungsweise von derselben ganz frei bleiben.
75 Bezeichnung Position Vertrags-
—. des mäßiger
der Vereins- Abgaben Bemerkungen.
Gegenstän dee. Jolltarifs. Sat.
** Thlr. Sgr.
Dro
„ n « « . Il- ,
1 Bäckerwaaren, gewöhnliche, einschließ- Soll-Zentr
lich Zwieback, in unbeschränkterA. E. frei
Quantität .. . . lresp. 25. p.
2 Bärme oder Hefen:
a) frische A. E. A. frei.
Beim Ei iber d
b) trockene (Preßhefen) . 25. b. 3 10 7, Beim Eingange uor Gerer-
3Bienenkörbe, gebrauchte, Futterhonig,
so wie Bienenkörbe, in welchen die 1
Bienengetödtet sind, mit dem Honig A. E. A. frei.
4|Bier aller Art, in Fässern 25. a. 1.—
5 Bleiplatten und gewalztes Blei 3. b. 1 15 onrgemenn m Einmne
zolls gilt zen- für ein # — Quan-
. . tum von entnern, u nur
6Bleierne Gewichte, Kessel, Kugeln 2.h 3. b. 1 20 bei deren Einfuhr über die nach
vorgängiger Verabredung anno
zu bezeichnenden Zollämter.
7 Butter:
a) in Stücken 25. 8. 1 5
Bizueinem jährlichen Quanto
. v ntr. l ange
b) eingeschlagene 25. 8. 1 5 überr die Herzogl. Braunschweig-
h Grenze.
8Cement aller Art, desgl. WWophalt und 33. a. frei
Asphaltplatten . resp. 37.