Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1846. (12)

(312 ) 
714) Bekanntmachung, 
die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zu einem außer- 
ordentlichen Landtage betreffend; 
Lom 7iten December 1846. 
Neochem von Seiten der Sächfisch-Bayerschen Eisenbahncompagnie die Abtretung der ge- 
dachten Bahn an den Staat beantragt worden, haben Se. Majestät der König beschlossen, 
zur Berathung hierüber, sowie der damit in Verbindung stehenden finanziellen Fragen, die 
getreuen Stände zu einem, in Gemäßheit § 105 der Verfassungsurkunde, abzuhaltenden 
außerordentlichen Landtage, auf den 1 Sten Januar künftigen Jahres, in die Residenzstadt 
Dresden einberufen zu lassen und die Dauer desselben auf die Zeit von längstens 4 Wochen 
festzusetzen geruhet. 
Auch haben Se. Königliche Majestät Sich vorbehalten, den getreuen Ständen über die, 
hinsichtlich der Nahrungsverhältnisse getroffenen, oder, da nöthig, noch zu ergreifenden Maaß- 
regeln, geeignete Mittheilung zugehen zu lassen. 
Allerhöchstem Befehle gemäß, wird dieses, und daß an die Mitglieder beider ständischen 
Kammern noch besondere Missiven deshalb ergehen werden, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Dresden, den 7ten December 1846. 
Gesammtministerium. 
von Koenneritz. von Zeschau. 
v. Weber. 
  
Letzte Absendung: am 15ten December 1846.
	        
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