(XIIL )
Verpflichtung eines Grund= und Hypothekenbuchführers zugleich auf
die Grund= und Hypothekenbuchführung bei einem oder mehreren an-
deren von ihm selbst verwalteten Gerichten mit zu richten
Grund= und Hypothekenbücher — Stellvertretung des Gerichtsvorstandes
bei Eintragungen in selbige in dem Falle, wenn er oder seine nahen
Verwandten bei desfallsigen. Rechtsgeschäften selbst betheiligt sind
— Bestimmungen über die Haltung von Acten in hierauf bezüglichen An-
gelegenheiten
Grundstücke, im Besitze der Sichsisch-Bayerschen Eisenbahncompagnie befind=
lich gewesene und durch Abtretung der Sächsisch-Bayerschen Eisenbahn
an den Staat auf letzteren übergegangene, — Anweisung zu Bemer-
kung der bezüglichen Besitzveränderung in den betreffenden Grund= und
Hypothekenbüchern . .
H.
Handel — Adbschluß eines Vertrags hierüber zwischen dem deutschen Zoll-
vereine und dem Königreiche beider Sieilien
Handelsreisende, umherziehende, — Vereinbarung zwischen den Staaten
des deutschen Zollvereins und dem Königreiche Belgien wegen deren
gegenseitiger Behandlung
Heiln ug erkrankter oder verunglückter unbemittelter Unterthanen, unentgeldliche,
wechselseitige. — Abschluß einer Convention hierüber zwischen der hie-
sigen und Herzoglich Sachsen -Altenburgischen Regierung
Hessen-Homburg, Landgrafschaft,
October 1845 bei
— tritt dem Münzcartel vom Eelsten
Hohenzollern = Hechingen, Fürstenthum, — tritt dem Muünzeartel com
21 sten October 1845 bl
— Sigmaringen, Fürstenthum, — tritt dem Münzeartel vom DElsten
October 1845 bei
Hülfsvollstreckung in das bei einem Schuloner sich oorfindende eur
cassenbuch der Stadt Oschatz — ist zulässig
— in die bei einem Schuldner sich vorfindenden Einlage= und Quittungs-
bücher der Sparcassenanstalt zu Neustädtel — ist statthaft
— in die bei einem Schuldner sich vorfindenden
casse zu Löbau — ist gestattet . .
— in die bei der Leihanstalt zu Löbau stehenden Pfänder — ist unsiatthaft.
— in die bei einem Schuldner sich vorfindenden Einlagebücher der Spar-
casse zu Auerbach — ist statthaft
— in die bei einem Schuldner aufgefundenen Einlage= und Ouittungs-
bücher der Sparcasse zu Crimmitzschau — ist zulässig
— in die bei einem Schuldner sich vorfindenden Quittungsbücher der Spar=
casse zu Wurzen — ist statthaft
— in die bei einem Schuldner etwa aufgefundenen E inlage- und Ouitt-
tungsbücher der Sparcassenanstalt zu Lichtenstein — ist zulässig
— in die bei einem Schuldner sich etwa vorfindenden Quittungs= oder
Einlagebücher der Sparcassenanstalt zu Pulsnitz — ist statthaft
Quittungsbücher der Spar-
Tag.
8 Juli
27 Mai
17 Juni
12 April
21 Jan.
"1
24 Juli
24 Juli
24 Juli
1846
19 Dec.
1847
29 Jan.
2 März
9 April
21 Mai
4 Sept.
14 Sept.
Seite.
118 fg.
120 fg.
121 g.
84
Paragraph.
II.
III.