Gescz-und Verordnungsblall
für das Königreich Sachsen,
Ftes Stück vom Jahre 1847.
A 25) Decret
wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcasse zu Crimmitzschau;
vom Oten April 1847.
Won, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König
von Sachsen 2c. 2c. 2c.
beurkunden hierdurch, daß Wir auf Vortrag Unserer Ministerien des Innern und der Justiz
die von dem Stadtrathe zu Crimmitzschau im Einverständnisse mit den Stadtverordneten nachgesuchte
Genehmigung zu Errichtung einer den Einlegern gegenüber von der Stadtgemeinde
Crimmitzschau zu vertretenden, für die unbemittelten Einwohner der gedachten Stadt und der
Umgegend bestimmten Sparcasse ertheilt, auch das für die Anstalt entworfene Regulatiov,
welches in den §§ 13, 15, 16 und 17 gewisse Rechtsvergünstigungen enthält, mit diesen
selbst bestätigt haben, dergestalt, daß dem Inhalte des fraglichen Regulatios in allen Puncten
aufs Genaueste nachzugehen ist.
Zu dessen Beurkundung ist das gegenwärtige
Bestätigungsdecret
ausgefertigt, und von Uns, unter Beifügung Unseres Königlichen Insiegels, eigenhändig
unterschrieben worden.
Dresden, am gten April 1847.
Friedrich August.
Johann Paul von Falkenstein.
Albert von Carlowitz.
1847. 13