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Commission für Einrichtung der Grund= und Hypothekenbücher — die bei
selbiger unerledigt gebliebenen. Geschaͤfte gehen an die betreffenden
Appellationsgerichte über
— Fortführung der Beaufsichtigung und Ueberwachung der Grund- und
Hypothekenbuchführung bei den Untergerichten durch den Commissions-
rath Voint .
Communalgarde — deren erweiterte Bestimmung und Verstärkung zum
Behuf der Vorbereitung einer allgemeinen Volksbewaffnung
— Gesetz über anderweite Erläuterungen zu dem Gesetze vom 25sten J Juni
1840 über selbige .
Communalgardisten, im Dienste berletzte oder in Folge der erlitienen Ver—
letzungen verstorbene, — Gesetz über deren Anspruch auf Entschädigung
und zwar:
— nach welchen Grundsätzen die desfallsige Vergütung bemessen werden soll
— Anspruch der Hinterlassenen derselben auf Unterstützung — in welchen
Fällen und inwieweit letztere an Wittwen und Waisen zu verabreichen
ist — welcher Behörde die Entscheidung über die Höhe der zu gewäh—
renden Unterstützungen zustett
— solidarische Verbindlichkeit derjenigen, welche an der Tödtung oder Ver-
letzung Theil genommen haben, zum Ersatze dessen, was der Staat
nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zu leisten hat
Concertmusiken an öffentlichen Orten — inwieweit die Verordnung vom
21sten October 1843 in Bezug auf das Abhalten derselben während
der geschlossenen Zeiten einer Modification unterworfen worden ist
Concession — deren Einholung zu Herausgabe von Zeitschr iften, Almanachs
und Kalendern fällt künftig weg. .. .
— zu Anlegung neuer Buchdruckereien, bei dem Ministerio des Innern
einzuholende, — ist künftig nicht mehr erforderlich
Confiscirtes Gut, dem Gerichtsherrn zustehendes, — geht künftig auf den
Staatsfiscus über .
Convention, zwischen den Königreichen Sachsen,
wegen der gegenseitigen Freizügigkeit
— zwischen dem Königreiche Sachsen und dem Kaiserreiche Oesterreich wegen
Feststellung der Grenze zwischen Sachsen und Böhmen
— zwischen dem Königreiche Sachsen und dem Herzogthume Sachsen-
Coburg-Gotha über die Leistung gegenseitiger Rechtshülfe
— über den Anschluß der Oberlausitz an die alterbländische Immobiliar=
brandversicherungsanstalt .... .....
Cours in Leipzig, s. Wechselcours.
Erevitvert in, erbländischer, ritterschaftlicher, — Nachtrag zu dem Statute
def elben
Criminalbehörde — wider deren Entscheidung bei Preßvergehen ist eine
Appellation zulässig .
Criminalproceßsachen — Hauptgrundsätze für das Verfahren darin
Criminalsachen — aus welchen Gründen der Denunciant seine außergericht-
lichen Kosten selbst zu tragen hat, wenn der Denunciat in erster Instanz
von Strafe und Kosten freigesprochen worden ist.
— in welchen Fällen die Untersuchungsgerichte zur Gerätrng der Ver-
theidigungskosten darin verpflichtet sind . .. ..
Schweden und Norwegen
Tag.
16 Dec.
11 April
22 Nov.
28 Sept.
28 Oct.
23 März
27 März
14 Wril
23 Nov.
5 April
11 April
*#
7 Juli
28 Nov.
11 Oct.
18 Noo.
23 Nov.
24 Febr.
11 Mai
Seite.
357
28 fg.
277 fg.
191 fg.
Daragraph.
1—15
1—14
1—5
1 u. 2
3 u. 4
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