Gesetzund Verorduungsblalt
für das Königreich Sachsen,
166 Stück vom Jahre 1848.
.43) Verordnung,
eine Ernennung in die erste Kammer der Ständeversammlung betreffend;
vom 6ten Mai 1848.
Wn, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König
von Sachsen 2c. 2c. 2c.
thun hiermit kund:
Da durch die Resignation des Rittmeisters von der Armee Hans Adolf von Hartitzsch
auf Dornreichenbach 2c. eine der § 63 der Verfassungsurkunde unter Nr. 14 bezeichneten
Stellen in der ersten Kammer der Ständeversammlung zur Erledigung gelangt ist; so haben
Wir zu deren Wiederbesetzung
Rudolf Benno von Römer auf Neumark und Löthain
ernannt und zu dessen Urkunde gegenwärtige Verordnung unter Vordruckung Unsers König-
lichen Siegels eigenhändig vollzogen.
Gegeben zu Dresden, am öten Mai 1848.
Friedrich August.
Martin Oberländer.
1848. 29