Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1848. (14)

 

K.

Kämmereien,  städtische,  —  inwiefern  selbigen  Kostenfreiheit  wegen  executivi—
scher  Einbringung  gewisser,  liquider,
Forderungen  zusteht

Kalender  —  die  Einholung  einer  besondern  Concesston  zu  veren  Herausgabe
fällt  künftig  weg  .  .........

—Bestempelungder1elben.  .
Kammer,  erste,  —  Ernennung  des  Grafen  von  Einstedel  zum  Mitgliede  derselben
—  —  Ernennung  des  von  Römer  auf  Neumark  und  Löthain  zum  Mit—
gliede  derselben

Kammern  —  deren  Zusammenberufung  zum  nächsten  erden  Landtage

Kammergutsgerichte  —  deren  Aufhebung

Katholiken  —  nach  welcher  Höhe  selbige  die  Kirchenanlage  im  Jahre  1848
zu  entrichten  haben

Kirchen  —  Verbot  gegen  Ueberlassung  derselben  zu  politischen  Versammlungen

Kirchenanlage,  katholische,  —  Ausschreiben  für  deren  Erhebung  im  Jahre  1848

Kirchenanlagen  —  Gesetz  über  die  Beitragspflicht  der  Rittergüter  hierzu

Klagen,  nach  vorgängigem  Provocationsprocesse  ex  lege  diffamari  angestellte,
  und  in  der  angebrachten  Maaße  abgewiesene,  —  inwiefern  diese
Abweisung  den  sofortigen  Verlust  des  gerühmten  Anspruchs  nicht  zur
Folge  hat  und  deshalb  eine  gewisse  Clausel  dem  sprechenden  Erkenntnisse
  beizufügen  ist

—  die  erläuterte  Proceßordnung  ad  tit.  10,  8  1  wegen  Ertheilung  von
Dilationen  kann  auf  die  Frist  zur  Einreichung  der  Hauptklage  nach
angestelltem  Provocationsprocesse  nicht  angewendet  werden

——  —  Nullitäts=  —  —  welche  Grundsätze  das  Oberappellatlonsgericht
  seinen  Entscheidungen  hierüber  zu  unterstellen  pflegt  .

Königstein,  Stadt,  —  Bestätigung  des  Regulativs  für  die  dasige  Sparcasse

Kosten,  außergerichtliche,  —  Verpflichtung  des  Denuncianten  zu  deren  Abstattung,
  wenn  der  Denunciat  in  erster  Instanz  von  Strafe  und  Kosten
freigesprochen  worden  ist

—  in  luntersuchungen  über  Preßvergehen  erwachsene,  –  Verbindlichkeit  zu
deren  Abstattung

—  wegen  Untersuchung  gewisser  er,  vor  dem  laten  März  1848  begangener
und  amnestirter  Verbrechen  erwachsene,  —  in  welchem  Falle  selbige
Gerichtswegen  zu  übertragen  sind

—  für  Vertheidigung  eines  unvermögenden  Inculpaten  erwachsene,  —  in—

wieweit  die  Untersuchungsgerichte  zu  deren  Bezahlung  verbunden  sind
—  (.  Gerichtskosten.

Kriegsreservisten  —  deren  Gerichtsstand

L.

Landgerichte  —  deren  Aufhebung
Landtäge,  außerordentliche,  —  Befugniß  der  Stände,  zu  Vornahme  von  Ergänzungswahlen

  der  Mitglieder  oder  Stellvertreter  des  Staatsschuldencassenausschusses
  auf  selbigen.  .«

auf  Privatrechtstiteln  beruhender

 

23  Nov.
27  Maͤrz
10  März
6  Mai
27  Dec.
23  Nov.
28  Aug.
15  Nov.

28  Aug.
18  Nov.

1847
30  Oct.

1848

4  März
14  Juli
24  Febr.
23  März

17  April
11  Mai
23  Nod.

23  Nov.

3  Nov.

 

Seite.

300

un  lVD
□P½

15

131
360
295

171  g.

257

171  fg.

274

1  fg.

31  fg.
163  fg.

202

 

Paragraph.

28