Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1848. (14)

( 
XXVU. 
) 
  
und zwar: 
Presse — die auf eine gewisse Zeit außer Wirksamkeit gesetzte Censur wird gänz- 
lich ausgehoben 
— nach welchen Gesetzen die durch selbige verübten Verbrechen zu unter- 
suchen und zu bestrafen sind 
— Herausgabe von Zeitschriften — Wegfall der Concessionseinholung 
hierzu — Namhaftmachung des Herausgebers oder verantwortlichen 
Redacteurs — Aufnahme örtlicher Anzeigen gegen Insertionsgebühren 
—- Verpflichtung des Verlegers zu Abgabe von Freieremplaren der er- 
Schriften an gewisse Behörden - 
— in welchem Falle die Unterdrückung von Zeitschriften ausgesprochen 
werden kan 
— Aunfhebung des Gesetzes und der Verordnung vom öten Februar 1844, 
insoweit ste mit diesen Bestimmungen im Widerspruche stehen 
— Niederschlagung der Untersuchungen in hierauf bezüglichen Angelegenheiten 
— Verpflichtung der Gerichtsbehörden zu amtlicher Einschreitung gegen die 
mittelst derselben verübten Vergehungen . 
s cheinenden 
— Gesetz über deren Angelegenheiten 
und zwar: 
— Aufhebung der Censur — Wegfall der Beschränkungen durch Con- 
cessionen, Cautionen 2c. . 
— Verantwortlichkeit für die durch Veröffentlichung oder Verbreitung eines 
Preßerzeugnisses begangenen rechtswidrigen Handlungen — in welcher 
Reihenfolge selbige eintritt 
— Grundsätze bei der Verantwortlichkeit! für Preßerzgnisse — in welchen 
Fällen § 15 des Gesetzes unten 4 vom 28sten Januar 1835 nicht mehr 
zur Anwendung kommen soll 
— was die Herausgeber oder Verleger von Zeit- und andern Schriften 
zu beobachten haben — unter welchen Bedingungen der Vertrieb der 
im Auslande erschienenen Preßerzeugnisse in hiesigen Landen gestattet ist 
— in welchem Falle die Herausgeber von Zeitschriften zu unentgeldlicher 
A#fnahme von obrigkeitlichen Veröffentlichungen verbunden sind 
— Strafen in Contraventionsfällen — welchen Behörden die Untersuchung 
und Entscheidung bei Vergehen gegen dieses Gesetz zusteht — Aufheb- 
ung der zeitherigen Bestimmungen über die Presse 
— Ausführung des §#9t des oben angezogenen Gesetzes in: Bezug auf Ab— 
lieferung eines Exemplars der Preßerzeugnisse an das Ministerium des 
Innern 
Preßvergehen — Geset über die provisorische Ginrichtung des *** 
rens dabei 
— Ausführungsverordnungen dazu 
und zwar: 
I. allgemeine Bestimmungen . 
—-aufwelcheVergehendiesesGesetz anzuwenden ist. 
— Anklageproceß mit Staats anwaltschaft — Antrag des Staatsanwalts 
— Gerichtsstand 
1848. 
  
U 
# 
V Uu 
## 
4 Juni 
18 Nov. 
V 
Aà 
30 Nov. 
18 Nov. 
23 Nov. 
27 Dec. 
18 Nov. 
18 Nov. 
23 Nov. 
27 Dec. 
18 Nov. 
23 Nov. 
  
21 fg. 
139 
282 fg. 
282 u. 302 
283 fg. 
284 fg. 
286 
302 
303 fg. 
321 fg. 
361 fg. 
303 fg. 
303 
321 
361 
303 fg. 
321 
  
Paragraph. 
7—11 
12 u. 13 
14 u. 15 
1—68 
1—44 
1 u. 2 
1—10 
2—10 
1—4
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.