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und zwar:
Presse — die auf eine gewisse Zeit außer Wirksamkeit gesetzte Censur wird gänz-
lich ausgehoben
— nach welchen Gesetzen die durch selbige verübten Verbrechen zu unter-
suchen und zu bestrafen sind
— Herausgabe von Zeitschriften — Wegfall der Concessionseinholung
hierzu — Namhaftmachung des Herausgebers oder verantwortlichen
Redacteurs — Aufnahme örtlicher Anzeigen gegen Insertionsgebühren
—- Verpflichtung des Verlegers zu Abgabe von Freieremplaren der er-
Schriften an gewisse Behörden -
— in welchem Falle die Unterdrückung von Zeitschriften ausgesprochen
werden kan
— Aunfhebung des Gesetzes und der Verordnung vom öten Februar 1844,
insoweit ste mit diesen Bestimmungen im Widerspruche stehen
— Niederschlagung der Untersuchungen in hierauf bezüglichen Angelegenheiten
— Verpflichtung der Gerichtsbehörden zu amtlicher Einschreitung gegen die
mittelst derselben verübten Vergehungen .
s cheinenden
— Gesetz über deren Angelegenheiten
und zwar:
— Aufhebung der Censur — Wegfall der Beschränkungen durch Con-
cessionen, Cautionen 2c. .
— Verantwortlichkeit für die durch Veröffentlichung oder Verbreitung eines
Preßerzeugnisses begangenen rechtswidrigen Handlungen — in welcher
Reihenfolge selbige eintritt
— Grundsätze bei der Verantwortlichkeit! für Preßerzgnisse — in welchen
Fällen § 15 des Gesetzes unten 4 vom 28sten Januar 1835 nicht mehr
zur Anwendung kommen soll
— was die Herausgeber oder Verleger von Zeit- und andern Schriften
zu beobachten haben — unter welchen Bedingungen der Vertrieb der
im Auslande erschienenen Preßerzeugnisse in hiesigen Landen gestattet ist
— in welchem Falle die Herausgeber von Zeitschriften zu unentgeldlicher
A#fnahme von obrigkeitlichen Veröffentlichungen verbunden sind
— Strafen in Contraventionsfällen — welchen Behörden die Untersuchung
und Entscheidung bei Vergehen gegen dieses Gesetz zusteht — Aufheb-
ung der zeitherigen Bestimmungen über die Presse
— Ausführung des §#9t des oben angezogenen Gesetzes in: Bezug auf Ab—
lieferung eines Exemplars der Preßerzeugnisse an das Ministerium des
Innern
Preßvergehen — Geset über die provisorische Ginrichtung des ***
rens dabei
— Ausführungsverordnungen dazu
und zwar:
I. allgemeine Bestimmungen .
—-aufwelcheVergehendiesesGesetz anzuwenden ist.
— Anklageproceß mit Staats anwaltschaft — Antrag des Staatsanwalts
— Gerichtsstand
1848.
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4 Juni
18 Nov.
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30 Nov.
18 Nov.
23 Nov.
27 Dec.
18 Nov.
18 Nov.
23 Nov.
27 Dec.
18 Nov.
23 Nov.
21 fg.
139
282 fg.
282 u. 302
283 fg.
284 fg.
286
302
303 fg.
321 fg.
361 fg.
303 fg.
303
321
361
303 fg.
321
Paragraph.
7—11
12 u. 13
14 u. 15
1—68
1—44
1 u. 2
1—10
2—10
1—4