Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1848. (14)

(XXXI ) 
  
Tag. Seite. Paragraph. 
Wahlcommissare — deren Bestellung für die im 15ten, 16ten und 17#ten 
städtischen und 21sten bäuerlichen Wahlbezirke, ingleichen im 5ten Be17 Febr. 9 
zirke des Handels= und Fabrikstandes vorzunehmenden Ergänzungswah= 10 März 16 
len zum künftigen Landtage .... .... 21 März 19 
30 März 24 
Wahlen zum künftigen Landtage — sollen im Sinne völliger Freiheit der An- 
sichten geleitet und vollzogen weren . 30 März 24 
— der Landtagsabgeordneten — provisorisches Gesetz hierüber 15 Noo. 227 fg. 1—45 
— Ausfuührungsverordnung dazu. . . . . .... 17 Nov. 232 fg. IXVII 
und zwar: 
— Wahlbezirke — Verschiedenheit der Stimmberechtigung und Wählbar- 
keit hinsichtlich der Wahlen für beide Kammern — Stimmberechtigung 
bei den Wahlen für die zweite Kammer Z 227 1—4 
232 l II, 
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— Hindernisse der Stimmberechtigung — Wählbarkeit zum Abgeordneten 
in die zweite Kammer — Stimmberechtigung für die Wahlen zur ersten 
Ob 22 – 
Kammer — Wählbarkeit zum Abgeordneten in die erste Kammer. 221 sg. 5# 
— — Anordnung zu Veranstaltung der Landtagswahlen — Aufforderung 
zur Anmeldung der Stimmberechtigten — Annahme der Anmeldun- 913 
gen — Verzeichnisse der Angemeldeten — Stimmzettel 
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233 V, VI, VII 
— Wahlabtheilungen — Wahlausschüsse für die Abtheilungen — Zusam- 
mensetzung der Wahlausschüsse — Bezirkswahlausschüsse — Einreich- 
ung der Verzeichnisse an den Wahlausschuß . 
— Anberaumung des Abstimmungstermins — persönliches Erscheinen der 
Abstimmenden — Innehalten des Abstimmungstermins — unbeschränkte 
Wahl aus allen Wählbaren des Landes ... . 
— genaue Bezeichnung der Vorgeschlagenen — Ausfüllung der Stimm- 
zettel durch den Protocollanten — Erledigung von Zweifeln über die 
Stimmberechtigung ....... .. 
228fg.14—19 
232,231,vm 
— 
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229 20—23 
233 IX 
U u 
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229 24—26 
233 X 
— Freiheit der Wahl — Eintragung der Stimmmenden in das Protocoll 
und Angelöbniß derselben — Auszählung der Stimmen — Sonderung 
der Wahlprotocolle wegen der Wahlen zur ersten und zweiten Kammer 
— Anzeige des Ergebnisses an den Bezirkswahlausschuß und Feststellung 
des Ergebnisses bei demselben — Entscheidung durch Stimmenmehrheit — 
Entscheidung durchs Loos bei Stimmengleichheit -- 230 32—34 
— Anzeige der Wahl an die Regierung — Freiheit hinsichtlich der An- 
nahme der Wahl — Erklärung über die Annahme — Ermittelung 
der gesetzlichen Befähigung des Gewählten 
– Bezirkswahlausschüsse wegen der Wahlen zur ersten Kammer — genaue 
Bezeichnung der Stimmzettel für die verschiedenen Wahlen — Mangel 
hinsichtlich der Zahl der auf den Stimmzetteln verzeichneten Namen 
— 230 27—31 
- 233 XI 
—— —— — —: 
M V 
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— 230 fg. 35—39 
"O 233 XlI, XlII 
V V 
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231 40—42 
232 —234 (II, KIl, XIV, 
XV 
.—— 
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# 
— Theilnahme Nichtbefugter an der Wahl — Entscheidung der Zweifel 
über die Wählbarkeit eines Abgeordneten — Aufhebung des Gesetzes 
vom 24sten September 1831. -- 231 fg. 43—45 
  
  
 
	        
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