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Tag. Seite. Paragraph.
Wahlcommissare — deren Bestellung für die im 15ten, 16ten und 17#ten
städtischen und 21sten bäuerlichen Wahlbezirke, ingleichen im 5ten Be17 Febr. 9
zirke des Handels= und Fabrikstandes vorzunehmenden Ergänzungswah= 10 März 16
len zum künftigen Landtage .... .... 21 März 19
30 März 24
Wahlen zum künftigen Landtage — sollen im Sinne völliger Freiheit der An-
sichten geleitet und vollzogen weren . 30 März 24
— der Landtagsabgeordneten — provisorisches Gesetz hierüber 15 Noo. 227 fg. 1—45
— Ausfuührungsverordnung dazu. . . . . .... 17 Nov. 232 fg. IXVII
und zwar:
— Wahlbezirke — Verschiedenheit der Stimmberechtigung und Wählbar-
keit hinsichtlich der Wahlen für beide Kammern — Stimmberechtigung
bei den Wahlen für die zweite Kammer Z 227 1—4
232 l II,
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— Hindernisse der Stimmberechtigung — Wählbarkeit zum Abgeordneten
in die zweite Kammer — Stimmberechtigung für die Wahlen zur ersten
Ob 22 –
Kammer — Wählbarkeit zum Abgeordneten in die erste Kammer. 221 sg. 5#
— — Anordnung zu Veranstaltung der Landtagswahlen — Aufforderung
zur Anmeldung der Stimmberechtigten — Annahme der Anmeldun- 913
gen — Verzeichnisse der Angemeldeten — Stimmzettel
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233 V, VI, VII
— Wahlabtheilungen — Wahlausschüsse für die Abtheilungen — Zusam-
mensetzung der Wahlausschüsse — Bezirkswahlausschüsse — Einreich-
ung der Verzeichnisse an den Wahlausschuß .
— Anberaumung des Abstimmungstermins — persönliches Erscheinen der
Abstimmenden — Innehalten des Abstimmungstermins — unbeschränkte
Wahl aus allen Wählbaren des Landes ... .
— genaue Bezeichnung der Vorgeschlagenen — Ausfüllung der Stimm-
zettel durch den Protocollanten — Erledigung von Zweifeln über die
Stimmberechtigung ....... ..
228fg.14—19
232,231,vm
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229 20—23
233 IX
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229 24—26
233 X
— Freiheit der Wahl — Eintragung der Stimmmenden in das Protocoll
und Angelöbniß derselben — Auszählung der Stimmen — Sonderung
der Wahlprotocolle wegen der Wahlen zur ersten und zweiten Kammer
— Anzeige des Ergebnisses an den Bezirkswahlausschuß und Feststellung
des Ergebnisses bei demselben — Entscheidung durch Stimmenmehrheit —
Entscheidung durchs Loos bei Stimmengleichheit -- 230 32—34
— Anzeige der Wahl an die Regierung — Freiheit hinsichtlich der An-
nahme der Wahl — Erklärung über die Annahme — Ermittelung
der gesetzlichen Befähigung des Gewählten
– Bezirkswahlausschüsse wegen der Wahlen zur ersten Kammer — genaue
Bezeichnung der Stimmzettel für die verschiedenen Wahlen — Mangel
hinsichtlich der Zahl der auf den Stimmzetteln verzeichneten Namen
— 230 27—31
- 233 XI
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— 230 fg. 35—39
"O 233 XlI, XlII
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231 40—42
232 —234 (II, KIl, XIV,
XV
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— Theilnahme Nichtbefugter an der Wahl — Entscheidung der Zweifel
über die Wählbarkeit eines Abgeordneten — Aufhebung des Gesetzes
vom 24sten September 1831. -- 231 fg. 43—45