230 Finanzwirtschaft.
polltik ist hier sehr hãufig erörtert worden. Sie bestand, um es kurz zu wiederholen, darin,
dle sedeemal aufgelaufenen Mehrzinfen für inzwischen bewilligte Kredite burch neue Steuern
aufzubringen, von denen wir une ganz klar waren, daß sie nicht alle schon setzt im Kriege
voll laufen, sondern daß auf ibren vollen Ertrag erst in der Übergangszelt zu rechnen
sein wird.
Dlese Politik ist hier im hohen Hause mehrfach gebilligt worden, und wenn ich mich
recht erinnere, hat auch bei der letzten Statsberatung, bei der ja diese Frage schon flüchtig
gestreift wurde, die Mebrzahl der Redner der Parteien sich auf den Standpunkt gestellt,
daß nicht nur im vorigen Jahre, sondern auch in diesem Jahre der Mehrertrag der Zinsen
unter allen Umständen durch neue Steuern aufgebracht werden müßte.
Meine Herren, für sehr viel ernster als die Angriffe derjenigen, die die ganze Steuerreform
bie nach dem Kriege vertagen wollen, halte ich die Angriffe aus dem anderen Lager,
daß wir auf steuerlichem Gebiet doch weitaue noch nicht genug getan hätten und auch jetzt
noch nicht täten. Dabei möchte ich hervorheben, daß une auf diesem Geblete meiner Uberzeugung
nach nur England absolut und relativ voraus ist. Aber ich schalte hier wieder die
leise Frage ein: kann man zugleich gute Anleihepolitik und gute Steuerpolltik trelben?
Es ist mir zweifelhaft. England hat diese Steuerpolitik — das unterliegt gar keinem Zweifel
— jedenfalls betrieben und — auch daran ist gar kein Zweifel — gleich im ersten Kriegejabre
und dann immer weiter durch immer stärkere Ausnutzung aller vorhandenen Steuerquellen.
Aber ich unterstreiche: aller bereits vorhandenen Steuerquellen. Neu scheint mir
auch in England doch bisher nur die Kriegsgewinnsteuer zu sein. Die berühmte organisatorische
Neuordnung dee Steuersysteme, eine Forderung, die mir in der Presse in der letzten
Zeit so manchmal begegnet ist, finde ich auch dort nicht.
Aber trotz allem, England ist uns in der Kriegsbesteuerung etwas voraus, und es
konnte das sein, well es als Einbeitestaat unendlich viel leichter alle Steuerquellen bis
zum letzten ausnutzen konnte als ein Bundeestaat, und weil es, wenigstens in der ersten Zeit,
auch vom Welthandel nicht abgesperrt war und infolgedessen seine Flnanzzölle bie zum
letzten so ausnutzen konnte, wie es das getan hat. Bielleicht — ich lasse es dahingestellt
— ist auch bei uns in der ersten Zeit nicht mit einem so langen Krieg gerechnet worden,
aber, meine Herren, wenn man vom Rathaus kommt, ist man klug! Zetzt aber gilt es,
nicht rückwärte zu schauen, sondern zu überlegen: wie holen wir den Vorsprung, den
England zwelfellose auf diesem Gebiete hat, am raschesten wieder ein? Ho scheint es mir
richtig, doß wir uns ein Beispiel an den Flandernkämpfern nehmen, die den Vorsprung
der Engländer, den sie seit drei Jahren erzielt haben, jetzt in einem Monate wieder eingeholt
haben. Ich will mich dabei auf diesen einen Monat für une bier nicht festlegen.
Meine Jerren, ich sagte, daß die bundesstaatliche Verfassung uns im Gegensatz zu
England behindert bätte, alle Steuern sofort für neue Kriegezwecke dem Reiche direkt
nutzbar zu machen. Die rein finanzpolitischen Nachteile, daß wir als Bundesstaat nicht
wie ein Einheltestaat an die Einkommenbesteuerung herangehen konnten, sind ohne weiteres
zuzugeben. Zch gebe auch ohne weiteres den Nachteil unserer Kriegegewinnsteuer zu, der
darin bestand, daß wir nicht an das Mehreinkommen herangehen konnten, sondern das
Mehrvermögen zur Grundlage unserer Besteuerung machen mußten. Aber, meine Herren,
unser staatsrechtlicher Aufbau ist eben ein anderer wie der einee Einheitostaates, und ich
möchte detonen, es ist kein rein steuerlicher Formaliemus, sondern es sind zwingende
materlelle Gründe, wenn ich sage: wir müssen dlieser Tatsache auch steuerlich Rechnung
tragen.
Da möchte ich auf eines aufmerksam machen, meine Herren. Die Einkommensteuer
ist nun einmal die letzte Steuer, über die die Bundesstaaten für sich und für den Hauehalt
ihrer Gemeinden noch frei verfügen können. Die Realsteuern, die recht eigentlich die Steuern