Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1850. (16)

(XII ) 
  
F. 
Fabrikwesen, s. Handel= und Fabrikwesen. 
Federsammeln — das hierauf bezügliche Bannrecht wird aufgehoben 
Fest der Verkündigung Mariä — dessen Feier im Jahre 1815350 
Finanzgesetz auf die Jahre 1849, 1850 und 18559910 
Ausführungsberordnung dazu .. 
FleischwerkausdenJollheremsstaaten nach Sachsen eingehendes, 
höhung des Betrags der hierländischen Schlachtsteuer dafür 
— 
Er- 
Frauenschutz — hierauf bezüglicher Verein, s. Dresden. 
G. 
Gebühren der Leichenfrauen — von wem selbige festzusetzen sind 
rückständige, deren Verjährung nach dem Gesetze vom 12ten December 
1849 nahe bevorsteht, — Anweisung der Gerichtsbehörden zu deren 
Einziehung . 
für Beerdigung von Personen, welche außerhalb ihrer Parochie gestor- 
ben sind — in welchem Kirchspiele dieselben zu entrichten sind 
Gemeinden — in welchen Fällen selbige in Processen durch Sondicen zu 
vertreten sind 
Gewerbe= und Personalsteuer, erhöhte und auserorrentlicha — deis 
über deren Erhebung auf das Jahr 1849 .. 
Ausführungsverordnung dauu#. 
Gesetz über Ergänzung und Abänderung der wegen dersel- 
ben durch das Gesetz vom Asten December 1845 egebenen Vor- 
schriften .. . 
Ausfuhrungsverordnung dazu .. 
nach welcher Höhe selbige auf die Zeit vom lsten Mat bis 
mit Z lsten August 1850 zu erheben ist. 
Gesetz über deren Erhebung auf die gei vom i lsten w 
tember bis mit 31sten December 1800 
— Ausführungsverordnung dazu .. . 
im Jahre 1851 zu entrichtende, — deren Höhe 
— 
e 
— — 
— — — 
Gewerbsbetrieb auf dem Lande — Gesetz über Abänderung einer Bestimm— 
ung in dem Gesetze vom Oten October 1840 hierüber in Bezug auf 
die dinglichen Berechtigungen gewisser Grundstücke » 
Glasausspielen — das hierauf bezügliche Bannrecht wird aufgehoben . 
Gräber auf den Begräbnißplätzen — in welcher Maaße dieselben anzulegen sind 
Grenzreceß vom öten März 1848, zwischen Sachsen und Oesterreich abge- 
schlossener, — nachträgliche * vu den Bestimmungen Art. IX 
und XI desselbern 
Grubenrisse über unterirdische Kohlenwerke — inwiefern selbige von verpflich- 
teten Markscheidern anzufertigen sind. 
Grund= und Hypothekenbücher — inwiefern zu Vervollständigung von 
Concursacten vor Versendung der letzteren zm Verspruche Auszuge 
aus selbigen beigefügt werden sollen · 
  
Tag. 
19 Febr. 
* 
13 Dee. 
14 Dee. 
13 Sept. 
28 Sept. 
20 Juli 
15 Aug. 
18 Oct. 
23 Febr. 
1 Febr. 
— - 
23 April 
27 April 
29 Aug. 
13 Dec. 
14 Dee. 
18 Jan. 
19 Febr. 
20 Juli 
17 Jan. 
19 Juni 
1 Nov. 
  
Seite. 
18 
19 
272 fg. 
274 fg. 
221 fg. 
246 fg. 
183 fg. 
209 
253 
196 
13 fg. 
14 fg. 
25 fg. 
42 fg. 
91 g 
204 fg. 
206 fg. 
273 
274 fg. 
18 
184 fg. 
6 fg. 
177 fg. 
261 fg. 
  
  
Paragraph. 
1—31 
1—51 
5 
1—15
	        
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