Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1850. (16)

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Frist, wenn er zuvor bei gedachtem Gerichte sein Eigenthum und den erlittenen Verlust eidlich 
bestärkt hat, Zahlung oder ein anderes, unter einer neuen, fortlaufenden Nummer einzutra- 
gendes, jedoch als Duplicat zu bezeichnendes Buch. Das alte ist für völlig ungültig zu 
achten und dafür mittelst öffentlicher Bekanntmachung zu erklären. 
Bekanntmach- § 7. Ein Verzeichniß der Nummern der noch laufenden Ouittungsbücher und darauf 
zus Ein= eingezahlten Beträge wird drei Monate nach Ablauf jeden Jahres in dem Cassenlocale zur 
Einsicht der Einleger bereit gehalten und durch das Budissiner Kreisblatt öffentlich bekannt 
gemacht. 
Verzinsung der 88. Die Bank verzinst die gegen Quittungsbücher eingezahlten Einlagen 
Einlagen. a) von 1 Thlr. — — an bis mit 49 Thlr. — — zu 22 Procent oder mit 8 Pf. 
pr. 1 Thlr. — —, 
b) von 50 Thlr. — — an bis mit 99 Thlr. — — zu 3 Procent oder mit 9 Pf. 
pr. 1 Thlr. — —, 
c) von 100 Thlr. — — und darüber zu 31 Procent oder mit 10 Pf. pr. 
1 Thlr. — —. 
Eine Erhöhung oder Herabsetzung dieser Zinssätze, sowie die Annahme von Einlagen 
unter 1 Thlr. — — bleibt dem Ermessen des Directoriums vorbehalten. 
Bei sogenannten Contocurrent-Geschäften hängt der Zinsfuß von jedesmaliger besonderer 
Uebereinkunft mit dem Directorium ab. 
Fortsetzung. §J9. Die Verzinsung beginnt mit dem ersten Tage desjenigen Monats, welcher auf 
den Tag der Einzahlung folgt, und dauert bis zu dem ersten Tage desjenigen Monats, in 
welchem die Rückzahlung erfolgt. Die Zinsen werden jedesmal Ende Januar und Ende Juli 
berechnet, und können vom 15ten Februar und 15ten August an bis zu Ende dieser beiden 
Monate gegen Vorzeigung des Ouittungsbuchs abgefordert werden; bleiben sie bis dahin 
unerhoben, so werden sie (bei Capitalien, welche bis mit 31 Procent verzinst werden) zum 
Capitale geschlagen. 
Bei dem Anwachsen desselben zu einer der in § 8 angegebenen Abstufungen tritt die 
höhere Verzinsung mit dem Ende des nächstfolgenden Monats Januar oder Juli ein. 
Für Einlagen, welche vor Ablauf von vollen 90 Tagen, die Tage der Ein= und Rück- 
zahlung nicht mit inbegriffen, von der Bank zurückgefordert werden, und von Beträgen unter 
1 Thlr. — — werden keine Zinsen gewährt. 
Rückzahlung. #10. Das eingezahlte Capital nebst Anwachs durch Zinsen kann bei einem Betrage 
1) bis zu 20 Thlr. — — an jedem Cassentage, 
2) bis zu 100 Thlr. — — nach einmonatlicher Kündigung, 
3) bei größeren Summen nach dreimonatlicher Kündigung 
zurückgefordert werden.
	        
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