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Gegenwärtige Erklärung soll, nachdem sie in gleichlautenden Eremplaren beiderseits voll-
zogen und ausgewechselt worden ist, durch öffentliche Bekanntmachung in den beiderseitigen
Landen Kraft erhalten und am usten Juli dieses Jahres in Wirksamkeit treten.
Dresden, den 26sten Mai 1850.
Königlich Sächsisches Ministerium der auswärtigen
Angelegenheiten und der Justiz.
Freiherr von Beust. D. Zschinsky.
Manitius.
. 51) Verordnung,
Ernennung für die erste Kammer der Ständeversammlung betreffend;
vom 17ten Juli 1850.
Wan, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König
von Sachsen 2c. 2c. 2c.
verkünden hiermit:
Da durch die Resignation des Großherzoglich Sächsischen Kammerherrn Wilhelm Eber-
hardt Ferdinand Pflug auf Strehla, sowie durch die in den Personen der Bürgermeister zu
Chemnitz, Freiberg und Pirna vorgekommenen Veränderungen eine der in § 63 der Verfassungs-
urkunde vom Aten September 1831 unter Nr. 14 und drei der obendaselbst unter Nr. 16
bezeichneten Stellen in der ersten Kammer der Ständeversammlung zur Erledigung gelangt
sind, so haben Wir zu deren Wieverbesetzung für die erstgedachte Stelle
den Regierungsrath Ludwig Eduard Victor von Zehmen auf Stauchitz,
für die zuletzt erwähnten drei Stellen aber anderweit
die Städte Chemnitz und Freiberg
sowie
die Stadt Grimma
ernannt, und zu dessen Beurkundung gegenwärtige Verordnung unter Vordruckung Unseres
Königlichen Siegels eigenhändig vollzogen.
Gegeben zu Dresden, am 17ten Juli 1850.
Friedrich August.
«
LS) Richard Freiherr von Friesen.