Gesch-und!
für das Königreich Sachsen,
19 Stück vom Sabr= 1850.
- 5 Bekanntmachung.
den Aufschub der Niederjagd in dem 3ten und 4ten amtshauptmannschaftlichen
4 Bezirke des Dresdner Kreisdirectionsbezirks betreffend;
vom #lsten August 1850.
D. eingegangenen Anzeigen zu Folge die Einbringung der dießjährigen Erndte, namentlich
an Sommergetraide, nicht nur in dem größten Theile des 3ten amtshauptmannschaftlichen
Bezirks einige Verzögerung erleiden, sondern auch in dem gesammten Bezirke der Aten Amts-
hauptmannschaft zu Freiberg sich wesentlich verspätigen wird, so hat die Königliche Kreis-
direction zu Dresden, Kraft des ihr von dem Königlichen Ministerium des Innern ertheilten
Auftrags, und nach Maaßgabe § 2 der Ministerialverordnung vom 1ten Juni 1849, (Gesetz-
und Verordnungsblatt vom gedachten Jahre Seite 122) beschlossen, den Aufgang der Nieder-
jagd, soweit sie nach § 2 der angezogenen Verordnung mit dem isten September dieses Jahres
beginnen würde,
1) rücksichtlich des Zten amtshauptmannschaftlichen Bezirks für die Amtsbezirke Pirna
und Dippoldiswalde, sowie die jenseits der Fluren von Schandau, Sebnitz und
Neustadt nach der Böhmischen Grenze zu gelegenen Ortschaften des Amtsbezirks
Hohnstein, bis zum
15ten September dieses Jahres,
dagegen
2) in dem Bezirke der Amtshauptmannschaft zu Freiberg rücksichtlich des Gerichtsbezirks
Altenberg bis zum
1sten October dieses Jahres,
für den übrigen Theil des genannten amtshauptmannschaftlichen Bezirks aber bis zum
1 6ten September dieses Jahres,
zu verschieben, was den Betheiligten zur Nachachtung andurch bekannt gemacht wird.
Dresden, den 21 sten August 1850.
Königliche Kreisdirection.
von Weber. Hartmann.
1850. 30