Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1850. (16)

   
Gesetz-und 
für das Königreich Sachsen, 
Döles Stück vom Jahre 1850. 
  
*- 79) Bekanntmachung, 
die Ernennung von Commissaren für die Landtagswahlen betreffend; 
vom 30sten October 1850. 
Nachdem zu Leitung der für die zweite Kammer der Ständeversammlung erforderlich gewor- 
denen Ergänzungswahlen 
im 1sten städtischen Bezirke: 
der Amtshauptmann von Oppel zu Borna, 
im 7ten dergleichen: 
der Amtshauptmann Graf von Holtzendorf zu Pirna, 
im Aten Bezirke des Handels und Fabrikwesens: 
der Referendar Freiherr von Biedermann zu Chemnitz 
als Regierungscommissare bestellt worden, so wird solches zur Nachachtung hierdurch bekannt 
gemacht, es werden auch alle bei diesen Wahlen betheiligten Behörden zu genauer Befolgung 
der Verordnung vom äAten Januar 1842 wegen Beschleunigung der Landtagswahlen ausdrück- 
lich angewiesen. 
Dresden, am 30sten October 1850. 
Ministerium des Innern. 
von Friesen. Eppendorf. 
AM. 80) Bekanntmachung, 
die Anleihe der Stadt Auerbach betreffend; 
vom 17ten October 1850. 
Way, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König 
von Sachsen rc. 2c. 2c 
verkünden hiermit, daß Wir auf Vortrag Unserer Ministerien der Justiz und des Innern zu 
der von dem Stadtrathe zu Auerbach, unter Zustimmung des größern Bürgerausschusses da- 
selbst, zu Tilgung von Schulden beschlossenen Eröffnung einer Anleihe von 
1850. 50 
 
	        
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