Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1851. (17)

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14) Wir werden die durch ständische Schrift vom 10ten dieses Monats an Uns gebrachte 
Petition der Abgeordneten Haberkorn und Reichenbach um Veranstaltung dahin, daß der näch- 
sten Ständeversammlung der Entwurf einer Gewerbeordnung für das Königreich Sachsen zur 
verfassungsmäßigen Berathung vorgelegt werde, in Erwägung ziehen lassen. 
15) Der in Folge einer Petition der Handelsinnungen zu Pirna und Freiberg mittelst 
ständischer Schrift vom nämlichen Tage an Uns gerichtete Antrag, für gleichmäßige Hand- 
habung des Verbots, den Brauntwein unter der Dresdener Kanne zu verkaufen, baldthunlichst 
Sorge tragen zu wollen, wird in geeigneter Weise Berücksichtigung finden. · 
16) Hinsichtlich der von Johann Samuel Nobis und Genossen wiederholt in Anspruch 
genommenen angeblichen Löhnungsrückstände wird mit Rücksicht auf die ständische Schrift vom 
Aten März 1851 fortgefahren werden, erweislich gemachte Löhnungsrückstände aus dem Russi- 
schen Feldzuge zu befriedigen und die von Johann Gottlieb Böhmer in Anregung gebrachten 
Löhnungsrückstände, soweit möglich, zu ermitteln. 
17) Das Gesuch Wolf's von Tümpling und Genossen um Verlegung einer stehenden Gar- 
nison in das Voigtland ist von der Ständeversammlung mittelst Schrift vom 3 #sten vorigen 
Monats dringend zur Berücksichtigung empfohlen worden. Diese werden Wir eintreten lassen, 
sobald die dienstlichen Verhältnisse und die Präsenz der Mannschaften es verflatten. 
Wir verbleiben Unseren getreuen Ständen in Huld und Gnaden jederzeit wohl beigethan 
und haben zu Urkund alles dessen gegenwärtigen in das Gesetz= und Verordnungsblatt auf- 
zunehmenden Landtagsabschied eigenhändig unterschrieben und mit Unserem Königlichen Siegel 
bedrucken lassen. 
Gegeben zu Dresden, am 1 #ten April 1851. 
Friedrich August. 
D. Ferdinand Zschinsky. 
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. 
Bernhard Rabenhorst. 
Richard Freiherr von Friesen. 
Johann Heinrich August Behr. 
  
  
Letzte Absendung: am 19ten April 185 1.
	        
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