Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1851. (17)

( Xm ) 
  
Dismembrationen von Grundstücken — inwiefern Vorkaufsrechte an Trenn- 
stücken, welche dabei vor dem Erscheinen des Gesetzes über die Theil- 
barkeit des Grundeigenthums vom 30sten November 1843 entstanden 
sind, für aufgehoben nicht betrachtet werden können 
— — wmelche Vorschriften desfalls die Interessenten in Bezug auf Ein- 
reichung von Zeichnungen, Rissen u. s. w. an die Steuerbehörde zu 
beobachten haben 
— inhwiefern der be sondere Eintrag über Einwilligung der hypothekarischen 
Gläubiger dazu in der III. Rubrik eines Grundstücksfoliume nicht er- 
forderlich ist 
Dresden, Stadt, — Statuten des daseltst zu Errichtung einer Versorgungs- 
und Beschäftigungsanstalt unter dem Namen „Asyl für erwachsene taub- 
stumme Mädchen" begründeten Vereins 
Druckschriften, im Inlande hergestellte, — unter welchen Bedingungen deren 
Verbreitung im Publicum gestattet ist . .... 
— im Auslande hergestellte, — inwiefern deren Verkauf in hiesigen Lan- 
den verboten werden kann ... .. 
E. 
Ehe — welche Strafe wegen Herabwürdigung derselben als Rechtsinstituts 
durch öffentliche Mittheilung eintriit 
Eigenthum — inwiefern derjenige, welcher dasselbe als mmehinnt dirch 
öffentliche Mittheilung herabwürdigt, strafbar ist . 
Eisenbahn, Chemnitz-Riesaer, — Leitung des Baus und Betriebs derselben 
— — — — geht in das Eigentihum des Staatsfiscus über 
— desfallsiger Vertrag mit der bisherigen Eisenbahngesellschaft 
— Bau= und Betriebsrerwaltung dabei . . . 
— in welchen Fällen deren Erwerbung Seiten des Staats 
in die Grund= und Hypothekenbücher einzutragen ift . 
— Löbau-Zittauer, — deren Betrieb geht auf den Staat über 
— Sachsisch-Böhmische, über Prag nach Wien führende, — Eröffnung 
des Betriebs auf selbiger . 
— Errichtung eines Bahnhofs zu Bodenbach in n Böhmen a 's gemeinsame 
Wechselstation für den Eisenbahnbetrieb Z 
— Aufstellung von K. K. Oesterreichischen und Königlich Sichsischen Zoll- 
ämtern in Bodenbach für den Eingang und Ausgang von Waaren 
aus Oesterreich nach Sachsen und umgekehrt aus letzterem nach Oester- 
reich 
— — — 
— — — 
— Abschluß einer Uebereinkunft mit der K. K. Oesterreichi- 
schen Regierung über die Bahnbau= und Betriebsverhältnisse, ingl. den 
Polizei-, Paß-, Telegraphen= und Zolldienst zu Bodenbach in Böhmen 
— welcher Behörde die Ausübung der Gerichtsbarkeir in 
Ansehung der auf dem Gisenbahnhofe zu Bodenbach und auf der 
zwiischen riesem und der Königlich Sächsischen Landesgrenze befindlichen 
Bahynstrecke dienstlich rerwendeten Sächsischen Sinacsangeherien über- 
—.. 
  
tragen worden ist 
Tag. 
3 April 
12 Juli 
19 Juli 
10 Febr. 
14 März 
15 März 
(14 März 
115 März 
4 April 
4 April 
1850 
31 Dee. 
1851 
28 Jan. 
— 
31 Jan. 
12 Mai 
31 Jan. 
26 März 
#. 
16 Mai 
2 Jull 
  
Seite. 
83 
289 fg. 
305 fg. 
62 fg. 86 
71 fg. 
63, 86 
71 
85 
85 
24 fg. 
26 fg. 
36 fg. 
146 fg. 
36 fg. 
79 fg. 
149 fg. 
284 
  
Paragraph. 
1—6 
1—38 
1—23 
1—7 
1—10 
1—7
	        
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