fullscreen: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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Bundesrat von vornherein gegen jede Kritik seiner Haltung, wie sie in dem 
Richterschen Antrage enthalten war, Protest erhob, daß er während der Be- 
ratungen über diesen Antrag den Saal verließ, schuldete die hohe Körperschaft 
einfach den in ihr vertretenen Regierungen. Schon der Ton forderte die ent- 
schiedenste Zurückweisung heraus; sachlich aber war der Antrag vollständig un- 
berechtigt, denn nach der Verfassung hat der Reichstag nur über die ihm vom 
Kaiser unterbreiteten Vorlagen des Bundesrats zu entscheiden, in seine Be- 
ratungen und seine administrative Thätigkeit aber nicht einzugreifen. Wollte- 
der Reichstag in der Hamburger Angelegenheit seinen Standpunkt darlegen, so 
stand ihm auch bei weitester Auffassung seiner parlamentarischen Rechte nur 
das Mittel der Interpellation offen; er konnte die Frage stellen, wie weit die 
Verhandlungen mit Hamburg gediehen seien, und welche Schritte der Bundesrat 
beabsichtige. Er würde dann eine Antwort erhalten haben, die ihm weitere 
Verlegenheiten erspart hätte. Herr Eugen Richter aber hatte sich in einer seiner 
Zeitungskorrespondenzen bereits vorher dahin ausgesprochen, daß seine Partei 
mit bewußter Absicht das drastischere Mittel des formulirten Antrages wähle. 
Das drängte dann andere Parteien in denselben falschen Weg. Wenn man 
angesichts dieser Vorgänge von einer Herabdrückung des Reichstags“ redet, 
so ist es wahrlich nicht der Bundesrat oder gar der Fürst Bismarck, der ihm 
eine Demütigung bereitet hat. Er dankt dieselbe einzig den Herren von der 
Fortschrittspartei." 
Die bald darauf erfolgte Erledigung der Hamburger Angelegenheit durch den 
Reichskanzler gewann täglich an Bedeutung, und sämtliche gemäßigten Blätter mit 
Einschluß der alt-nationalliberalen konnten sich der nationalen Wichtigkeit des Er- 
eignisses nicht verschließen. Diese Haltung war bezeichnend dafür, daß der nationale 
Sinn, der vor einem Jahre so ermattet oder verworren schien, daß man den 
ersten preußischen Antrag auf Veränderung der Freihafengrenze durch Anordnung 
des Bundesrats als partikularistisch bezeichnen konnte, sich doch einer Lebens- 
frage gegenüber im Moment der Entscheidung nicht beirren ließ. Was das 
Auftreten des Bundesrats in der Reichstagssitzung von 25. Mai 1881 betrifft, 
so zweifelte niemand mehr im Ernst, daß dasselbe lediglich gegen den Richterschen 
Antrag gerichtet war, dessen beleidigenden Inhalt im Grunde niemand zu ver- 
teidigen wagte. Die Geschichte darf es nicht unbemerkt lassen, daß die Fort- 
schrittspartei bei dieser Gelegenheit wieder einmal einen nationalen Fortschritt, 
so viel in ihren Kräften stand, zu vereiteln gesucht hat. ) 
1) Die „Schlesische Zeitung“ bezeichnete den Abschluß des Präliminarvertrages mit 
Hamburg als einen großen Erfolg des Fürsten Bismarck. „Es gehörte die ganze eiserne 
Willenskraft unseres leitenden Staatsmannes dazu, das Ziel zu erreichen, welches er schon 
seit Jahren ins Auge gefaßt hatte. Diese Willenskraft aber wurzelte in der Einsicht, daß 
es sich in der That um eine Aufgabe von hoher nationaler Bedentung handle.“ Und der 
„Schwäbische Merkur“ bemerkte: „Bei dem nun glücklich vollzogenen Abschluß mit Hamburg
	        
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