Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1851. (17)

( 460) 
J. 
Kurschein 
der 
Frisch-Glücker Gewerkschaft. 
MÆ 73. 
Inhabern dieses Kuxscheins 
Herrn Johann Samuel Kröner, 
Kaufmann in Chemnitz, 
ist (sind) 
Ein Kux (Zwei und Dreißig Kuxe) 
bei dem Berggebäude Frisch-Glück Fdgr. im Gegenbuche der Freiberger Revier zugeschrieben 
und hat derselbe nach Verhältniß dieses Kures (dieser Kure) die bei benanntem Berggebäude 
erforderlichen Kostenbeiträge zu leisten, ingleichen an dem gesammten Eigenthume und dem 
Gewinne der Gewerkschaft Theil zu nehmen. 
Freiberg, am 
Königlich Sächsisches Bergamt das. 
— 
E 
(Wörtlich abzudrucken sind § 28, 29, 63 bis 66 des Gesetzes.)
	        
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