Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1851. (17)

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Urkundlich haben Wir diese Verordnung eigenhändig vollzogen, auch Unser Königliches 
Siegel beidrucken lassen. 
Gegeben zu Dresden, den 24sten December 1851. 
Friedrich August. 
Johann Heinrich August Behr. 
/ 106) Decret 
wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcasse zu Lengefeld; 
vom Lästen November 1851. 
Won, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König 
von Sachsen ꝛc. ꝛc. ꝛc. 
thun hiermit kund, daß Wir auf Vortrag Unserer Ministerien der Justiz und des Innern die 
von dem Stadtverwaltungs= und Stadtgemeinderathe zu Lengefeld beabsichtigte Begründung 
einer von der Stadtgemeinde zu vertretenden Sparcasse für die Stadt Lengefeld und die Um— 
gegend auf Ansuchen genehmigt und das Uns vorgelegte Regulativ für diese Anstalt unter Er— 
theilung der in 3§ 12, 13, 15 und 16 enthaltenen Rechtsvergünstigungen dergestalt bestätigt 
haben, daß die Bestimmungen desselben von Allen, die es angeht, auf das Genaueste beobachtet 
werden sollen. 
Urkundlich ist darüber gegenwärtiges 
Deeret 
ertheilt und unter Beidruckung des Königlichen Siegels von Uns eigenhändig unterschrieben 
worden. 
Dresden, den 24 ten November 1851. 
Friedrich August. 
D. Ferdinand Zschinsky. 
Richard Freiherr von Friesen. 
  
  
 
	        
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