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zeither der Gesellschaft zugehörig gewesenen, dem Vertrage nach auf den Staatsfiscus über-
gehenden Grundstücken aufgestellten Grund= und Hypothekenbuchsfolien hierdurch beantragt.
So geschehen Dresden, am 31 sten Jannar 1851.
Carl Wolf von Ehrenstein.
Das Directorium der Sichsisch-Schlesischen Heinrich Erdmann August v. Thielau,
Eisenbahngesellschaft. Vorsitzender des Ausschusses.
Anton Freiherr von Gablenz. Heinrich Adolph Bassenge und
Franz Netcke. Eduard Florens Fleck
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als deputirte Ausschußmitglieder.
AM. 12) Verordnung,
die Betriebsverwaltung bei mehreren Eisenbahnen betreffend;
vom Zlsten Januar 1851.
Nachdem in Gemäßheit der mit den betreffenden Actiengesellschaften abgeschlossenen Verträge
unterm 31sten December vorigen Jahres die Chemnitz-Riesaer Eisenbahn und unterm heutigen
Tage die Sächsisch-Schlesische Eisenbahn als ausschließliches Eigenthum des Staats in die
Verwaltung desselben übernommen worden, hiermit auch der vertragsmäßig Seiten der vor—
maligen Sachsisch-Schlesischen Eisenbahngesellschaft verwaltete Betrieb der Löbau-Zittauer
Gesellschaftsbahn auf den Staat übergegangen; so ist mit Sr. Königlichen Majestät Aller-
höchster Genehmigung in Betreff der Organisation der vießfallsigen Verwaltungen, mit Vor-
behalt der dem Finanzministerium selbst zustehenden obersten Leitung und Beaufsichtigung des
Staatseisenbahnwesens, Nachstehendes beschlossen worden.
1. Die gesammte Bau= und Betriebsverwaltung der Sächsisch-Böhmischen und der
Sächsisch-Schlesischen Staatsbahnen,
die Betriebsverwaltung bei der Löbau-Zittauer Gesellschaftsbahn und
die Verwaltung des für den Betrieb der gedachten drei Bahnen, ingleichen der Chemnitz-
Riesaer Staatsbahn einzurichtenden gemeinschaftlichen Maschinenhauses wird der zu Dresden
errichteten
Königlichen Direction der Sächsisch-Böhmischen und Sächsisch-Schlesischen
Staatseisenbahnen
übertragen.