Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

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15.  In  einer  Entfernung  von  600  bis  1000  Meter  vor  dem  Bahnhofs-Abschlußtele-1



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graphen  ist  auf  Erfordern  der  Aufsichtsbehörde  ein  Vorsignal  in  automatischer
Verbindung  mit  dem  ersteren  aufzustellen.  Dasselbe  soll  aus  einer,  um  eine  Achse
drehbaren  runden  Scheibe  bestehen,  in  deren  Mitte  eine  Laterne  sich  befindet.
Zeigt  der  Bahnhofs-Abschlußtelegraph  das  Signal
„Einfahrt  ist  gesperrt",
so  ist  die  senkrecht  stehende  volle  runde  Scheibe,  und  bei  Dunkelheit  die  in  derselben
befindliche  Laterne  mit  grünem  Licht  dem  kommenden  Zuge  zugekehrt,  während  bei
dem  Signal  am  Bahnhofs-Abschlußtelegraphen
„Einfahrt  ist  frei"
die  Scheibe  horizontal  liegt  oder  parallel  zur  Bahnlinie  steht  —  die  Laterne  weißes
Licht  zeigt.
c)  Die  optischen  Signale  am  Perrontelegraphen  werden  wie  folgt  gegeben:

x  bei  Tage:  bei  Dunkelheit:
Ein  zur  Ein-oder  Rechtsseitiger  Telegraphenarm  Rothes  Licht  der  Signal-Durchfahrt
  zuge=  des  Perrontelegraphen  wagerecht  laterne  des  Perrontelegraphen.
lassener  Zug  soll  estellt.

halten.
Der  ZugdarfeinRechhtsseitiger  Telegraphenarium  Grünes  Licht  der  Signalfahren.
  des  Perrontelegraphen  schräg  nach  laterne  des  Perrontelegraphen.

oben  gerichtet  unter  einem  Winkel
von  etwa  450).
4)  Die  optischen  Signale  an  den  Wasserkrahnen.
Der  Ausleger  des  Wasserkrahnes  ist  am  Ausgusse  desselben  bei  Dunkelheit
mit  einer  Laterne  zu  versehen.
bei  Tage:  bei  Dunkelheit:

Der  Ausleger  des  Der  Ausleger  steht  parallel  Weißes  Licht  der  auf  dem

Wasserkrahnes  zur  Richtung  des  Geleises.  Ausleger  des  Wasserkrahnes  beläßt
  die  Durch-  findlichen  Signallaterne.
fahrt  frei.  n